Der Antwort des nds. MI vom 21.3.2009 auf eine kleine Anfrage der Linken im Landtag vom 11.02.2009 lässt sich entnehmen, dass zum Stichtag 31.12.2008 insgesamt 1.614 mit Duldung in Niedersachsen lebten, die „von dem deutsch – syrischen Rückübernahmeabkommen betroffen sein könnten“. In der einleitenden Darstellung heißt es wörtlich:
„Das Abkommen betrifft auch Drittstaatsangehörige oder Staatenlose, die vor ihrer Ausreise in einem der beiden Vertragsstaaten einen rechtmäßigen Aufenthalt hatten und nach der Einreise in einen anderen Vertragsstaat dort kein Aufenthaltsrecht erhalten oder deren Aufenthaltsrecht erloschen ist. Personen, die einen rechtmäßigen Aufenthaltsstatus im Hoheitsgebiet der Vertragsparteien haben, sind von dem Rückübernahmeabkommen nicht erfasst.“
Syrischen Flüchtlingen, die eine Aufenthaltserlaubnis – z.B. nach § 25,5 AufenthG – besitzen, darf dem Abkommen zufolge insofern der Aufenthaltsstatus nicht einfach mit der Begründung entzogen werden, das Rückübernahmeabkommen sei nun in Kraft getreten. Sollte dies doch geschehen, wäre ggfs. auch die syrische Botschaft von der beabsichtigten Vertragsverletzung in Kenntnis zu setzen.
gez. Kai Weber
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