Laut einer Weisung der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit (BA) vom 09.11.2017 werden Afghan:innen, die sich im Asylverfahren befinden, ab 2018 nicht mehr als Asylsuchende eingestuft, bei denen ein „rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist“. Das hat zur Folge, dass bestimmte Maßnahmen zur Förderung in Ausbildung oder beim Arbeitsmarktzugang für afghanische Asylsuchende ab 2018 nicht mehr gewährt werden.
Dies betrifft:
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BVB) nach § 51 SGB III
ausbildungsbegleitende Hilfen (§ 75 SGB III)
assistierte Ausbildung (§ 130 SGB III) sowie
berufsbezogene Deutschsprachförderung nach § 45a AufenthG (sog. DeuFöV-Kurse)
Förderungen aus dem Vermittlungsbudget (§ 44 SGB III) und Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (§ 45 SGB III) können Asylsuchende aus Afghanistan erst nach drei Monaten Aufenthalt in Deutschland erhalten (wenn eine Beschäftigung grundsätzlich erlaubt werden kann).
Teilnahmeberechtigungen für die DeuFöV-Kurse, die noch in diesem Jahr ausgestellt wurden, berechtigen auch zum Besuch eines solchen Sprachkurses, wenn er erst in 2018 beginnt.
Es sollte also versucht werden, afghanische Asylsuchende noch dieses Jahr in die o.g. Maßnahmen zu bringen bzw. eine Teilnahmeberechtigung bis zum 31.12.2017 ausgestellt zu bekommen.
Norbert Grehl Schmitt vom Caritasverband Osnabrück kommentiert die Weisung der BA folgendermaßen:
„Es macht also Sinn, nunmehr mit viel Energie und noch viel mehr Erfolg afghanische Asylsuchende so schnell wie möglich in eine der noch möglichen Maßnahmen zu vermitteln. Haben Sie afghanische Asylsuchende beschäftigt oder haben Sie mit ihnen zu tun, dann lassen Sie nicht locker, notwendige Unterstützungsleistungen für sie zu erstreiten!
Offenbar zeigt sich bereits jetzt, dass der Rückzug der Sozialdemokraten in die Opposition der Ordnungspolitik Flügel wachsen lässt. Das BMI war im Sommer 2017 gegen den Einbezug afghanischer Flüchtlinge in (unbedingt sinnvolle) Integrationsmaßnahmen. Sturm gelaufen und scheint sich nunmehr bestätigt zu fühlen. Dabei sind es nicht nur Akteure der Flüchtlingshilfe, sondern auch Ministerpräsidenten/innen, die vehement eine Öffnung dieser Unterstützungsinstrumente für alle Flüchtlinge fordern, die eben keine „gute“ Bleibeperspektive haben, – allein schon deshalb, weil deren Asylverfahren schon sehr lange dauern.
Bleibt abzuwarten, wie die neue Ressortbesetzung an diese längst überfällige Beseitigung von Integrationshemmnissen herangehen wird; – die jetzige Entwicklung lässt nicht optimistisch in die Zukunft schauen.“
Weisung der BA vom 09-11-2017 siehe hier
Wenn Sie individuell Beratung und Unterstützung brauchen, wenden Sie sich bitte an ...
2 Gedanken zu „Weisung der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit schränkt Förderung für afghanische Asylsuchende ab 2018 wieder ein“