Das niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (MI) setzt wenige Tage vor der Landtagswahl die vom Flüchtlingsrat Niedersachsen kritisierte Zuzugssperre für Salzgitter um. Mit Runderlass vom 09.10.2017 macht das MI damit Gebrauch von dieser seit August 2016 im Aufenthaltsgesetz vorgesehenen Möglichkeit. Der Erlass gilt für Personen, die dem Anwendungsbereich des § 12a Abs. 1 AufenthG unterliegen und die nach Inkrafttreten des Erlasses als Flüchtling in Niedersachsen anerkannt werden bzw. eine der in § 12a Abs. 1 AufenthG genannten Aufenthaltserlaubnisse erhalten. Diese Personengruppe darf nicht mehr nach Salzgitter umziehen, wobei Härtefälle nach § 12a Abs. 5 AufenthG weiterhin zu berücksichtigen sind.
Der Flüchtlingsrat Niedersachsen hat im Rahmen der Verbändeanhörung den Erlassentwurf kritisiert und seine Begründung in Frage gestellt. Die Argumente blieben jedoch aufgrund der bereits politisch getroffenen Grundentscheidung ungehört.
Anlage zum Erlass v. 09.10.2017
Presseberichte
Die verbotene Stadt, in: Süddeutsche Zeitung v. 12. Oktober 2017
Salzgitter ban a ’setback‘ for refugees in Germany, Al Jazeera v. 17. Oktober 2017
Zuzugsstopp für Flüchtlinge. „Die Aufteilung ist schlecht“, SPIEGEL TV v. 22.10.2017
Süddeutsche Zeitung online vom 08.01.2018: Flüchtlinge in Salzgitter. Draußen bleiben
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