„Am 22. September wird im Bundesrat über die Reform des SGB VIII abgestimmt. Das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) könnte damit noch vor der Wahl beschlossen werden. Hiervon würden auch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge betroffen sein.Besorgniserregend ist insbesondere eine geplante Länderöffnungsklausel in Bezug auf die Kostenerstattung bei Jugendhilfe an unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.Der Bundesfachverband umF warnt in diesem Zusammenhang vor der Einführung einer Zwei-Klassen-Jugendhilfe.“ (b-umf.de,zur Pressemitteilung )
Gemeinsam mit dem Bundesfachverband umF fordern wir:
Keine Einschränkung der Jugendhilfe – Zukunftsperspektiven für geflüchtete Jugendliche!
Der Gesetzesentwurf zum Kinder -und Jugendstärkungsgesetz sieht zum derzeitigen Zeitpunkt eine Länderöffnungsklausel zur besseren Kostensteuerung vor. Die Länder können demnach bei Leistungen der Jugendhilfe an geflüchtete junge Menschen die Kostenerstattung verweigern, wenn keine Rahmenverträge abgeschlossen wurden. Diese Regelung ebnet den Weg zu einer Zwei-Klassen-Jugendhilfe für geflüchtete junge Menschen, da nun Kostenabwägungen und -druck über die Intensität der gewährten Hilfen entscheiden können. Das widerspräche auf diskriminierende Weise den grundlegenden Prinzipien des KJHGs und den elementaren Rechten von Kindern und Jugendlichen.
Statt Kosten zu senken und Rechte zu beschränken, muss der Fokus auf die Stärkung der Jugendhilfe gelegt werden, u.a. durch die Qualifizierung der Fachkräfte und der Investition in Auf- und Ausbau von ausreichenden Angeboten zur Gewährleistung vohandener Standards. Nur so können langfristige Perspektiven für alle jungen Menschen geschaffen werden. Es bedarf also einer umfassenden Unterstützung und Förderung der Jugendhilfe, damit die im SGB VIII enthaltenden differenzierten Hilfen bedarfsorientiert angeboten und umgesetzt werden können. Viele junge Flüchtlinge konnten, unterstützt durch die Jugendhilfe, bereits auf dem Weg in eigenverantwortliches Leben begleitet werden. Die Jugendhilfe kann in besonderen Maße zur Stabilisierung, dem Aufbau von Bildungsperspektiven und der Förderung gesellschaftlicher Teilhabe beitragen. Dies gilt es zu erhalten und auszubauen.
Mehr als 13.000 Menschen haben den Appell „Keine Einschränkung der Jugendhilfe – Zukunftsperspektiven für geflüchtete Jugendliche!“ unterzeichnet. Zahlreiche Verbände und Organistationen wenden sich gegen die geplanten Änderungen.
Wenn Sie individuell Beratung und Unterstützung brauchen, wenden Sie sich bitte an ...