Nach dem TV-Duell: »Wann sind die weg?« – Der Faktencheck zur Vollzugsdefizit-Propaganda

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PRO ASYL fordert Bleiberecht statt Abschiebungen in Kriegs- und Krisengebiete

Im gestrigen TV-Duell wurden Merkel und Schulz mit der Aussage konfrontiert, es müsse konsequenter abgeschoben werden. Der provokative Vorwurf lautete: Es gebe insgesamt zu wenige Abschiebungen – trotz gegenteiliger Ansagen. Die Mehrheit der Ausreisepflichtigen sei zu Unrecht in Deutschland.

Es handelt sich hierbei um eine wiederholte, faktenfreie Auflage der Propaganda vom Vollzugsdefizit, wie sie oft von rechtspopulistischer Seite aufgeworfen wird. Durch diese Verzerrung wird eine sachliche Debatte um Lösungen schwieriger. Schaut man sich die Zahlen und Fakten genauer an, ist die Sachlage komplexer als dargestellt.

PRO ASYL fordert, sich rechtspopulistischer Aufbauscherei und Angstmacherei mit falschen Zahlen und Aussagen entschieden und mit Klarheit entgegenzustellen. Schon zu lange wird in der Flüchtlingsfrage mit falschen Zahlen und Prognosen Stimmung gegen Flüchtlinge gemacht. Durch diese Verzerrung wird eine sachliche Debatte um Lösungen verhindert. PRO ASYL fordert ein Bleiberecht statt Abschiebung in Kriegs- und Krisengebiete.

  • DIE MÄR VOM ANGEBLICHEN VOLLZUGSDEFIZIT LENKT VON UNGELÖSTEN PROBLEMEN AB

Die Zahl der Ausreisepflichtigen wird vermengt mit der Zahl der nach Ablauf des Asylverfahrens Geduldeten. Die Vollzugsdefizit-Propaganda verstellt die im Interesse der Gesamtgesellschaft und der Asylsuchenden nötige Bleiberechtsregelung. Es ist zu erwarten, dass die Zahl der Geduldeten, also derjenigen, die aus guten Gründen nicht abgeschoben werden dürfen, in Zukunft zunimmt. Allein in diesem Jahr wurden rund 44.000 Afghan*innen und rund 18.000 Iraker*innen abgelehnt. Es ist absurd anzunehmen, man könne in großem Stil zehntausende abgelehnte Asylsuchende in Kriegs- und Krisenregionen wie z.B. Afghanistan, Irak und andere zurückverfrachten. Eine Überarbeitung der Bleiberechtsregelung für länger Geduldete muss nach der Bundestagswahl auf die Tagesordnung.

  • GNADENLOSE ÜBERZEICHNUNG DER ZAHLEN: DIE MEISTEN SIND ZURECHT HIER

Zum Stichtag 30. Juni 2017 waren 226.457 Personen ausreisepflichtig, von diesen waren 159.678 Inhaber einer Duldung. Ihre Abschiebung wurde also ausgesetzt. Als ausreisepflichtig gelten nämlich auch durchaus Personen, die aus Rechtsgründen nicht abgeschoben werden dürfen – und nicht aufgrund laxen Behördenhandelns hier sind: Familiäre oder medizinische Gründe können beispielsweise zur Aussetzung der Abschiebung führen. Auch in Kriegs- und Krisengebiete wird oftmals nicht abgeschoben, die Betroffenen werden behördlich geduldet.

  • WENIGER ALS DIE HÄLFTE DER AUSREISEPFLICHTIGEN KAMEN ALS ASYLSUCHENDE

Die Annahme, dass alle Ausreispflichtigen auch Asylsuchende waren, ist falsch, denn ein »Flüchtlingsthema« ist das Thema der Ausreisepflichtigen nur in weniger als der Hälfte aller Fälle. Demnach waren nur 103.397 der (damals 220.052) ausreisepflichtigen Personen abgelehnte Asylbewerber*innen. Die Fakten stammen aus der Beantwortung einer Kleinen Anfrage der Links-Fraktion im Bundestag zu unklaren Daten des Ausländerzentralregisters (AZR) zu Ausreisepflichtigen (BT-Drs. 18/12725 vom 14.06.2017) und bezieht sich auf die damals greifbaren Zahlen zum Ende des ersten Quartals 2017. Nur 47% der Ausreisepflichtigen hatten einen Asylantrag gestellt – und davon sind die meisten (mehr als 75.000 von 103.397) geduldet.

  • NICHT VERZEICHNETE AUSREISEN

Von den rund 226.000 Ausreisepflichtigen waren laut AZR-Statistik 66.779 Personen ohne Duldung in Deutschland registriert. Doch sind sie überhaupt noch hier? Ein Großteil der Ausreisen erfolgt ohne Meldung bei den Behörden. Die Betroffenen kehren möglicherweise »freiwillig«, aber ohne staatliche Förderung (dann wären sie ja erfasst) in ihr Herkunftsland zurück oder ziehen in andere Staaten weiter. Diese Informationen fehlen im AZR.

  • AZR: FUNDGRUBE VON UNKLARHEITEN

Im Übrigen ist schon die Zahl der Ausreisepflichtigen an sich anzuzweifeln: Für die aktuelle Propaganda des Vollzugsdefizits werden ganz überwiegend die Zahlen des Ausländerzentralregisters herangezogen. Dieses aber ist eine Fundgrube von Unklarheiten, Erfassungsproblemen und interpretationsbedürftigen Begriffen, wie aus der Bundestagsdrucksache 18/12725 hervorgeht: Das Ausländerzentralregister ist immer noch ein denkbar schlechter Kronzeuge für angeblich versäumte Abschiebungen.

  • REGIERUNG KANN ZAHLEN NICHT ERKLÄREN

Eine Vielzahl von Speichersachverhalten konnte die Bundesregierung gar nicht erklären. Von mehr als 50.000 Ausreisepflichtigen, die über keine Duldung verfügten, hatten über 17.000 bereits seit drei Monaten keine Duldung mehr, was rechtlich schwer vorstellbar ist und ebenfalls darauf deutet, dass ein Teil von ihnen ohne Registrierung im AZR bereits ausgereist ist.

Die Bundesregierung hat eine vierstellige Zahl von unplausiblen AZR-Einträgen eingeräumt. Zu Personen, die bereits während laufender Asylverfahren Deutschland möglicherweise wieder verlassen haben, hatte die Bundesregierung keine validen Angaben anzubieten. Die Bundesregierung hatte zugegeben, dass nicht offiziell registrierte Ausreisen zu statistisch überhöhten Zahlen zu den angeblich noch in Deutschland lebenden Ausreisepflichtigen führen müssen.

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1 Gedanke zu „Nach dem TV-Duell: »Wann sind die weg?« – Der Faktencheck zur Vollzugsdefizit-Propaganda“

  1. Je näher die Wahlen im Bund und in Nds. heranrücken, desto lauter wird klarstellend eingeordnet. Aber Stirnrunzeln erzeugt die hier präsentierte Auseinandersetzung mit dem Thema Ausreisepflicht schon…

    Die meisten Geduldeten sind trotz der Aussetzung vollziehbar ausreisepflichtig. Die Duldungen werden in der unteren Verwaltungspraxis der ABHs trotzdem erteilt, weil es praktisch ist für alle anderen; Sozialämter, Schulen, Tafeln etc. In Bremen und Berlin werden Duldungen sogar bis zu einem Jahr erteilt von den dort überforderten Behörden erteilt. Sollte man alle vollziehbar Ausreisepflichtigen lieber mit wöchentlich zu erneuernden Grenzübertrittsbescheinigungen ausstatten ?!? In der Regel wird die Duldung erst mit der Flugbuchung wiederrufen. Evtl. ist das ja schon ein Defizit.

    Es gibt im AufenthG Bleiberechtsregelungen um Kettenduldungen zu vermeiden, bspw. §§ 25a und 25b. Setzen halt Eigenleistungen voraus. Altfälle, die das nie erfüllen, sind zu Recht auch nach zig Jahren noch von zwangsweiser Rückführung bedroht. Nur Altfälle packt selten eine ABH noch an. Das ist ein Defizit.

    Wenn nur die Hälfte aller Ausreisepflichtigen wirklich abgelehnte Asylantragsteller waren, dann ist das schlimm. die andere Hälfte wäre dann ja ausreisepflichtig aufgrund von schwerer Kriminalität (Ausweisung), überbordendem Sozialleistungsbezug (wenn Lebensunterhaltssicherung Voraussetzung für die AE war) oder aufgedeckten Scheinehen / Scheinvaterschaften etc.. Das wäre dann ein Mega-Defizit.

    Geduldete, die ohne Abmeldung ausreisen fallen spätestens beim Sozialamt auf, weil die Unterkunft verwaist, die Sozialleistungen nicht abgerufen werden. Dann wird „Fortzug nach Unbekannt“ melderechtlich eingetragen und evtl. zur Aufenthaltsermittlung gefahndet.

    Viele Ausreisepflichtige denken auch erst an die Verlängerung einer Duldung, wenn das Sozialamt die Leistungen erstmal nicht zahlt bis zur Vorlage einer wieder gültigen Duldung. Das da bundesweit ein paar 1000 zusammenkommen scheint mir lebensnaher als die annahme, alle reisten (heimlich) freiwillig aus, ohne die Fördergelder mitzunehmen, die man seitens der ABH oder der Sozialämter auch beantragen kann. Auf diese Rückkehrförderung (bspw. REAG/GARP) weisen BAMF, Behörden und sicher auch die Lobbyvereine immer ausgiebig hin.

    Ich finde, es sollte etwas näher an der Lebenspraxis orientiert geschrieben werden – weniger dogmatisch-politisch (gerade weil bald Wahlen sind).

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