Recht auf Bildung muss von Anfang gelten – Forderungspapier zur Beschulung in Erstaufnahmeeinrichtungen vorgelegt

Presseinformation, 06.07.2017

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V., das Netzwerk AMBA und die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen e.V. fordern ein Recht auf Bildung für asylsuchende Kinder und Jugendliche von Anfang an. Bildungsbiographien geflüchteter Kinder dürfen in Niedersachsen nicht länger unterbrochen werden oder gar nicht erst beginnen können. Dies sind die Kernpunkte eines Forderungspapiers zur Beschulung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Erstaufnahme, das der Flüchtlingsrat, das Netzwerk AMBA und die Landesarbeitsgemeinschaft heute veröffentlicht haben.

„Vier Wochen vor Schulbeginn müssen jetzt die entsprechenden Weichen gestellt werden, damit im neuen Schuljahr kein Kind mehr ohne Bildungsangebot in den Erstaufnahmeeinrichtungen lebt“, fordert Kai Weber, Geschäftsführer des Flüchtlingsrats.

Die niedersächsische Landesregierung ist jetzt zum Handeln aufgefordert. Nur so ist gewährleistet, dass die einschlägigen völker- und europarechtlichen Bestimmungen, die die Bundesrepublik Deutschland im Bereich der Bildung binden, auch in Niedersachsen eingehalten werden.

Hintergrund:

Bundesgesetzliche Gesetzesänderungen sehen vor, dass Personen aus den sogenannten sicheren Herkunftsländern für die gesamte Dauer ihrer Asylverfahren in den Erstaufnahmeeinrichtungen verbleiben müssen. Dem Grunde nach schulpflichtige Kinder und Jugendliche aus diesen Ländern bleiben damit dauerhaft ohne Recht auf Schule.

Weitere Informationen:

Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.

Laura Müller, Tel. 0511 / 98 24 60 35, lm@nds-fluerat.org, nds@nds-fluerat.org
Kai Weber, Tel. 0511 84 87 99 72, kw@nds-fluerat.org

Caritasstelle im GDL Friedland
Thomas Heek, Tel. 05504 8561, heek@caritasfriedland.de

Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen e.V.

Tel. 0511 85 20 90, info@lag-fw-nds.de

Anlage: Forderungspapier zur Beschulung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Erstaufnahme in Niedersachsen

 

Fallskizzen

Fall 1:

Familie C. kommt aus Albanien. Seit Mai 2016 lebt die vierköpfige Familie mit zwei schulpflichtigen Kindern in der Erstaufnahmeeinrichtung Braunschweig. Zwischenzeitlich wurden sie in der Einrichtung der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen in Bad Fallingbostel untergebracht. Da Albanien als sicheres Herkunftsland eingestuft ist, erhält die Familie keinen Transfer in eine Kommune, wo die Kinder direkt eingeschult werden könnten. In Braunschweig erhalten die Kinder kein Bildungsangebot der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen.

Fall 2:

Familie B. kommt aus Serbien. Sie sind Roma und leben seit Februar 2017 in der Erstaufnahmeeinrichtung Braunschweig. Zwei Kinder der Familie im schulpflichtigen Alter würden sehr gerne zur Schule gehen. Da Serbien als sicheres Herkunftsland eingestuft ist, erhält die Familie keinen Transfer in eine Kommune, wo die Kinder direkt eingeschult werden könnten. In Braunschweig erhalten die Kinder kein Bildungsangebot der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen.

Fall 3:

Familie A. stammt aus Montenegro und lebt seit Anfang April 2017 in der Erstaufnahmeeinrichtung Braunschweig. Die Familie ist neunköpfig, fünf der sieben Kinder sind im schulpflichtigen Alter. Die Eltern wünschen sich sehr, dass die Kinder zur Schule gehen können. Da Montenegro als sicheres Herkunftsland eingestuft ist, erhält die Familie keinen Transfer in eine Kommune, wo die Kinder direkt eingeschult werden könnten. In Braunschweig erhalten die Kinder kein Bildungsangebot der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen.

Presseberichte

taz v. 05.07.2017

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