Härtefälle – Vergleich der Bundesländer

Am 31.12.2008 lebten insgesamt 4.567 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23a AufenthG (Aufenthaltstitel für Härtefälle) in Deutschland (Quelle: BT-Drs. 16/11840). Ein Vergleich der Zahl der Personen in den Bundesländern, die eine Anerkennung als Härtefall erhalten haben, gibt in Relation zur Aufnahmequote (Königsteiner Schlüssel) Aufschluss darüber, wie liberal oder restriktiv die Anerkennung von Härtefällen in den Ländern gehandhabt wird. Gemessen an der Aufnahmequote hat das Bundesland Niedersachsen die mit Abstand schlechteste Bilanz:

Bundesland Personen mit Härtefall-AE Härtefall-AE Königsteiner Schlüssel
nach § 23a AufenthG in Prozent (gesetzl. Aufnahmequote)
Baden-Württemberg 1006 22,0 12,7
Bayern 136 3,0 14,9
Berlin 1314 28,8 5,0
Brandenburg 74 1,6 3,2
Bremen 23 0,5 0,9
Hamburg 122 2,7 2,5
Hessen 145 3,2 7,3
Mecklenburg-Vorpommern 32 0,7 2,1
Niedersachsen 34 0,7 9,3
Nordrhein-Westfalen 816 17,9 21,4
Rheinland-Pfalz 145 3,2 4,8
Saarland 176 3,9 1,2
Sachsen 88 1,9 5,3
Sachsen-Anhalt 102 2,2 3,0
Schleswig-Holstein 155 3,4 3,3
Thüringen 199 4,4 2,9
Insgesamt 4567 100,0 100,0

Dabei sind freilich u.U. folgende Verzerrungsfaktoren zu berücksichtigen:

  • Nicht jeder in einem Bundesland lebende Flüchtling muss auch dort als Härtefall anerkannt worden sein: Ein in einem Bundesland als Härtefall anerkannter Flüchtling kann mittlerweile in ein anderes Bundesland (oder ins Ausland) ausgewandert sein. Angesichts der bekannten Einschränkungen der Freizügigkeit für diesen Personenkreis (Wechsel in ein anderes Bundesland in der Regel nur möglich bei Nachweis einer ausreichenden Beschäftigung) schätze ich diese Verzerrung aber als eher gering ein.
  • Schwerer dürfte die Tatsache wiegen, dass eine liberale Anwendung des sonstigen Aufenthaltsrechts – etwa hinsichtlich der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis im Rahmen der gesetzlichen Bleiberechtsregelung, oder bei der Gewährung einer AE nach § 25,5 Aufenthg wegen „Unzumutbarkeit der Ausreise“ – geeignet sein könnte, die Zahl der Härtefälle in einem Bundesland zu reduzieren.
  • Härtefälle sind nicht nur ehemalige Flüchtlinge, sondern auch sonstige „gewöhnliche“ Migranten/-innen. In Bundesländern mit vergleichsweise wenig registrierten Ausländern wird es daher auch weniger Bedarf zur Legalisierung geben als dies in Bundesländern mit hohem Ausländeranteil der Fall ist.

Bei allen Einschränkungen gibt die anliegende Tabelle dennoch zumindest eine Tendenz wieder. Ein vergleichsweise großzügiger Umgang mit Härtefällen ist danach in den Bundesländern Baden-Württemberg, Berlin und Saarland festzustellen. Besonders niedrig sind die  Zahlen in den Bundesländern Bayern und Niedersachsen.

gez. Kai Weber

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