Am 31.12.2008 lebten insgesamt 4.567 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23a AufenthG (Aufenthaltstitel für Härtefälle) in Deutschland (Quelle: BT-Drs. 16/11840). Ein Vergleich der Zahl der Personen in den Bundesländern, die eine Anerkennung als Härtefall erhalten haben, gibt in Relation zur Aufnahmequote (Königsteiner Schlüssel) Aufschluss darüber, wie liberal oder restriktiv die Anerkennung von Härtefällen in den Ländern gehandhabt wird. Gemessen an der Aufnahmequote hat das Bundesland Niedersachsen die mit Abstand schlechteste Bilanz:
Bundesland | Personen mit Härtefall-AE | Härtefall-AE | Königsteiner Schlüssel |
nach § 23a AufenthG | in Prozent | (gesetzl. Aufnahmequote) | |
Baden-Württemberg | 1006 | 22,0 | 12,7 |
Bayern | 136 | 3,0 | 14,9 |
Berlin | 1314 | 28,8 | 5,0 |
Brandenburg | 74 | 1,6 | 3,2 |
Bremen | 23 | 0,5 | 0,9 |
Hamburg | 122 | 2,7 | 2,5 |
Hessen | 145 | 3,2 | 7,3 |
Mecklenburg-Vorpommern | 32 | 0,7 | 2,1 |
Niedersachsen | 34 | 0,7 | 9,3 |
Nordrhein-Westfalen | 816 | 17,9 | 21,4 |
Rheinland-Pfalz | 145 | 3,2 | 4,8 |
Saarland | 176 | 3,9 | 1,2 |
Sachsen | 88 | 1,9 | 5,3 |
Sachsen-Anhalt | 102 | 2,2 | 3,0 |
Schleswig-Holstein | 155 | 3,4 | 3,3 |
Thüringen | 199 | 4,4 | 2,9 |
Insgesamt | 4567 | 100,0 | 100,0 |
Dabei sind freilich u.U. folgende Verzerrungsfaktoren zu berücksichtigen:
- Nicht jeder in einem Bundesland lebende Flüchtling muss auch dort als Härtefall anerkannt worden sein: Ein in einem Bundesland als Härtefall anerkannter Flüchtling kann mittlerweile in ein anderes Bundesland (oder ins Ausland) ausgewandert sein. Angesichts der bekannten Einschränkungen der Freizügigkeit für diesen Personenkreis (Wechsel in ein anderes Bundesland in der Regel nur möglich bei Nachweis einer ausreichenden Beschäftigung) schätze ich diese Verzerrung aber als eher gering ein.
- Schwerer dürfte die Tatsache wiegen, dass eine liberale Anwendung des sonstigen Aufenthaltsrechts – etwa hinsichtlich der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis im Rahmen der gesetzlichen Bleiberechtsregelung, oder bei der Gewährung einer AE nach § 25,5 Aufenthg wegen „Unzumutbarkeit der Ausreise“ – geeignet sein könnte, die Zahl der Härtefälle in einem Bundesland zu reduzieren.
- Härtefälle sind nicht nur ehemalige Flüchtlinge, sondern auch sonstige „gewöhnliche“ Migranten/-innen. In Bundesländern mit vergleichsweise wenig registrierten Ausländern wird es daher auch weniger Bedarf zur Legalisierung geben als dies in Bundesländern mit hohem Ausländeranteil der Fall ist.
Bei allen Einschränkungen gibt die anliegende Tabelle dennoch zumindest eine Tendenz wieder. Ein vergleichsweise großzügiger Umgang mit Härtefällen ist danach in den Bundesländern Baden-Württemberg, Berlin und Saarland festzustellen. Besonders niedrig sind die Zahlen in den Bundesländern Bayern und Niedersachsen.
gez. Kai Weber
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