Der Flüchtlingsrat Niedersachsen begrüßt die Entscheidung der Bundesregierung, nach dem verheerenden Anschlag in Kabul Abschiebungen nach Afghanistan vorläufig auszusetzen. Gleichzeitig fordert der Flüchtlingsrat das Auswärtige Amt auf, in dem für Juli 2017 angekündigten neuen Lagebericht zu einer realistischen Beschreibung der Verhältnisse in Afghanistan zurückzukehren und den offenkundig geschönten und die Bedrohungslage in Afghanistan verharmlosenden Lagebericht vom Oktober letzten Jahres sofort zurückzuziehen.
Darüber hinaus fordert der Flüchtlingsrat eine Neubewertung der Verfolgungslage in Afghanistan und eine Überprüfung der ablehnenden Entscheidungen des Bundesamtes, das trotz der Eskalation des Bürgerkriegs in Afghanistan zunehmend mehr afghanischen Flüchtlingen jeglichen Schutz verweigert:
BAMF-Statistik Jan-April 2017 Afghanistan Syrien Irak Quote
Noch im November 2015 hatte das Auswärtige Amt in seinem als „vertraulich“ eingestuften Lagebericht die Verhältnisse in Afghanistan ungeschönt und realistisch beschrieben. Die Justiz funktioniere „nur sehr eingeschränkt“, hieß es in dem Bericht. Die Regierungsführung sei „weiterhin mangelhaft“ und korrupt. „Traditionell diskriminierende Praktiken und Menschenrechtsverletzungen gegen Frauen existieren insbesondere in ländlichen Regionen weiter. Sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt ist weit verbreitet.“ Einflussnahme durch Verfahrensbeteiligte oder -unbeteiligte und Zahlung von Bestechungsgeldern verhinderten Entscheidungen nach rechtsstaatlichen Grundsätzen in weiten Teilen des Justizsystems. Der Politische Direktor des Ministeriums, Andreas Michaelis, beklagte unter Bezugnahme auf den Lagebericht, die Bedrohung in Afghanistan habe sich dramatisch erhöht. Die Gefahr für Leib und Leben sei in jedem zweiten afghanischen Distrikt hoch oder extrem. Selbst in Landesteilen, die bisher als relativ sicher gegolten hätten, wachse die Bedrohung rasant (siehe u.a. FAZ 13.11.2015).
Diese Bewertung der Lage in Afghanistan vertrug sich allerdings nicht mit der politischen Agenda der Bundesregierung. Die Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD hatten parallel zu dem geplanten Asylpaket II unter Buchstabe H zu Afghanistan am 5. November 2015 den denkwürdigen Beschluss getroffen:
„Wir wollen zur Schaffung und Verbesserung innerstaatlicher Fluchtalternativen beitragen und vor diesem Hintergrund die Entscheidungsgrundlagen des BAMF überarbeiten und anpassen. Dies ermöglicht auch eine Intensivierung der Rückführungen.“
Ein Jahr später legte das Auswärtige Amt daher einen neuen, weichgespülten Lagebericht vor. Nun entdeckte auch das AA Gebiete, die „trotz punktueller [!] Sicherheitsvorfälle vergleichsweise stabil“ seien – und unterstützte damit den Kurs von Bundesinnenminister de Maizière, der unter Bezugnahme auf die Beschlüsse der Bundesregierung das Außenministerium um argumentative Rückendeckung gebeten hatte.
Im Februar 2017 wurden die Fronten endgültig geschlossen: Einträchtig kritisierten Außenminister Gabriel und Innenminister de Maiziére die Schleswig-holsteinische Landesregierung für ihre Entscheidung, einen Abschiebungsstopp nach Afghanistan zu verhängen. In einem Brief an die Bundesländer rechtfertigten de Maizière und Gabriel Abschiebungen nach Afghanistan. Es gebe „vergleichsweise ruhige“ Regionen in dem Bürgerkriegsland. Dazu zählte die Bundesregierung immer wieder ausdrücklich auch die Hauptstadt Kabul. Die Bundesregierung setzte sich mit dieser Positionierung über die kritischen Lagebeschreibungen aller seriösen Menschenrechtsorganisationen und auch des UNHCR hinweg, der in seinem Bericht von Dezember 2016 ausdrücklich festgestellt hatte, „dass das gesamte Staatsgebiet Afghanistan von einem innerstaatlichen bewaffneten Konflikt im Sinne des Art. 15 c der EU-Qualifikationsrichtlinie“ betroffen (ist)“.
Auf der Grundlage der fatalen, falschen Lageeinschätzung des Auswärtigen Amts (siehe Kritik von Thomas Ruttig) und der in den sog. „Leitsätzen“ der BAMF-Zentrale vorgegebenen Richtlinien wurden seit Beginn des Jahres 2017 mehr als 50% aller Asylanträge abgelehnt. Die ablehnenden Bescheide des BAMF behaupten regelmäßig, es gäbe in Afghanistan eine sog. „inländische Fluchtalternative“. Es wäre den Antragsteller:innen zuzumuten gewesen, „sich vor einer Flucht ins Ausland in einem anderen als generell sicher geltenden Teil Afghanistans niederzulassen, wie z.B. Kabul, Mazar-e-Scharif oder Herat“, heißt es z.B. in einem Bescheid. Das Risiko, Opfer willkürlicher Gewalt im Rahmen eines innerstaatlichen bewaffneten Konflikts zu werden, bleibe „weit von der Schwelle der beachtlichen Wahrscheinlichkeit entfernt“.
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