Am Freitag steht der Gesetzentwurf »zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht« im Bundesrat auf der Tagesordnung. Dieses Gesetz baut Deutschland vom Aufnahmeland zum Abschiebeland um und perfektioniert die Abschiebemaschinerie, um die Betroffenen außer Landes zu schaffen.
Der Flüchtlingsrat Niedersachsen begrüßt daher die Entscheidung der Landesregierung, den Gesetzesentwurf nicht mitzutragen.
Der »Gesetzentwurf zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht« sieht unter anderem vor, im Asylverfahren durch die Massenauslesung von Handydaten den »gläsernen Flüchtling« zu schaffen. Nach einem erneuten Änderungsantrag soll das Bundeskriminalamt (BKA) nun auch Daten an Drittstaaten übermitteln dürfen. Schutzsuchende sollen außerdem über die bisherige sechsmonatige Frist hinaus in Erstaufnahmeeinrichtungen festgehalten werden können. Das führt zu einer Dauerisolierung und erschwert für die Betroffenen den Kontakt zu Ehrenamtlichen, Beratungsstellen und Rechtsanwält:innen. Die niedersächsische Landesregierung hat bereits in ihrer Koalitionsvereinbarung festgehalten, dass die Aufnahmeeinrichtungen des Landes lediglich der Erstaufnahme dienen und nicht für die Ausgrenzung und Isolierung von Flüchtlingen in „Ausreisezentren“ missbraucht werden dürfen.
Zudem ermöglicht das Gesetz überfallartige Abschiebungen ohne vorherige Ankündigung selbst für Menschen, die länger als ein Jahr geduldet sind. Betroffene werden in den Ausreisegewahrsam oder in Abschiebehaft genommen. Hier ist der Zugang zu Rechtsmitteln erschwert.
Das bereits vom Bundesverfassungsgericht verworfene Recht zur Vaterschaftsanerkennung soll mit dem Gesetzentwurf nun im neuen Gewand eingeführt werden – auf Kosten der Kinder: Sie bleiben so lange ohne geklärte Staatsangehörigkeit.
Bundesregierung muss gegen Asyl- und Aufenthaltsrechtsverschärfung Einspruch erheben
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