Diese gemeinsame Handreichung der Geschäftsstelle des Flüchtlingsrates Niedersachsen und des Caritasverbandes für die Diözese Osnabrück behandelt die Fragestellung, welche aufenthaltsrechtliche Perspektive eine Ausbildung Migrant:innen mit einer Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG hinsichtlich einer Aufenthaltsverfestigung bietet. Dabei liegt ein Schwerpunkt auf der niedersächsischen Erlasslage. Die Handreichung richtet sich an hauptamtliche Flüchtlingsberater:innen und ersetzt keine juristische Einzelfallberatung.
Wenn Sie individuell Beratung und Unterstützung brauchen, wenden Sie sich bitte an ...