Dringliche Anfrage zur Aufnahme irakischer Flüchtlinge

Die Antwort der Landesregierung auf eine Dringliche Anfrage der Bündnisgrünen zur bevorstehenden Aufnahme irakischer Flüchtlinge hier als pdf.

Die Fraktion hatte gefragt: Immer noch sind innerhalb des Iraks 2,7 Millionen Menschen auf der Flucht. In den Nachbarstaaten, vor allem Syrien und Jordanien, leben inzwischen 2,5 Millionen Flüchtlinge unter desolaten Bedingungen. Die Erstaufnahmestaaten sind überfordert. Weder Syrien noch Jordanien haben die Genfer Flüchtlingskonvention unterzeichnet. Insbesondere 400 000 Angehörige der ethnischen oder religiösen Minderheiten haben keinerlei Perspektive in den Erstaufnahmestaaten, und eine Rückkehr erscheint auf lange Sicht ausgeschlossen.

Das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen fordert seit Längerem die europäischen Staaten auf, Resettlement-Programme einzurichten, auch um die desolate Lage der irakischen Flüchtlinge zu lindern. Dieses Programm richtet sich an besonders schutzbedürftige Personen, sogenannte Härtefälle, wie alleinerziehende Mütter, Folteropfer, Kranke, Minderjährige oder Alte.
Der Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble stellte ursprünglich einen Plan vor, ein solches Programm einzurichten und speziell christliche Flüchtlinge nach Deutschland zu holen.
Diese konfessionsgebundene Auswahl wurde nicht zuletzt von den Kirchen sowie dem UNHCR stark kritisiert, woraufhin der Innenminister diese Selektierung Absicht und nur noch davon sprach, irakische Minderheitenangehörige im Rahmen eines Resettlement-Programmes aufzunehmen.

Von den EU-Staaten haben bisher Schweden, Finnland, Dänemark, die Niederlande, Großbritannien und Irland entsprechende Programme eingerichtet, außerhalb der EU auch die USA, Norwegen, Kanada und Neuseeland.

Vor dem Hintergrund u. a. stark gesunkener Asylantragszahlen sind größere Ressourcen für ein Resettlement-Programm unbestreitbar vorhanden.

In Europa sollen nun 10 000 irakische Flüchtlinge, in Deutschland davon 2 500, die zunächst in Niedersachsen unterkommen, aufgenommen werden.

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Gibt es ein abgestimmtes Konzept für die Aufnahme dieser speziellen Personengruppe unter Einbeziehung der in Friedland tätigen Wohlfahrtsverbände, und wie sieht dieses aus?
  2. In welcher Form und unter welchen Bedingungen soll eine Umsiedlung bzw. Unterbringung in der ZAAB Bramsche erfolgen?
  3. Sieht die Landesregierung darüber hinaus die Notwendigkeit und die moralische Verpflichtung zur Einrichtung eines kontinuierlichen Resettlement-Programms für schutzbedürftige Flüchtlinge, wie es der UNHCR von Deutschland erhofft?
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