Abschiebereport – Teil 2: Das Kinseyianische Clustern

von Norbert Grehl-Schmitt

Zur Erinnerung: McKinsey legte der Bundesregierung Anfang des Jahres die Ergebnisse seiner 1,86 Mio. € schweren Beratungstätigkeit vor, mit denen Abschiebungen aus Deutschland schnell(er) durchgeführt werden können sollen. In höchstem Maße bezweifelt werden musste, dass es bei Auftragsvergabe – wie auch heute – überhaupt ein Vollzugsdefizit bei Ausreisen gab. Die Zahlen der (vollziehbar) ausreisepflichtigen Menschen bewegen sich seit einigen Jahren auf etwa gleichem Niveau. Auch Ex-BAMF-Chef Weise warf der Bundesregierung öffentlich vor, die Zahl der Ausreisepflichtigen viel zu hoch angesetzt zu haben (siehe McKinsey, Vollzugsdefizite und soziale Ausgrenzung).

Nun war aber mitnichten davon auszugehen, dass sich die Vorschläge McKinsey´s damit erledigt hätten. Im Gegenteil: In den vom BAMF für den Monat März 2017 erstellten Informationen zur besseren Steuerung des Flüchtlingsmanagements vom 18.04.2017 wird auf illustre Art und Weise deutlich, wie die Vorschläge wohl ausgesehen haben mögen.

Abgesehen von einigen wissenswerten Informationen auf den letzten Seiten zu Sachständen „Asylverfahren“ und „Sprachkursteilnahmen“ beschreibt das Dokument umfänglich und in buchhalterischer Perfektion, aber eben kalt und schaurig die aktuellen Strategieplanungen des Ausreise-, bzw. Abschiebungsmanagements.

205.758 Menschen waren laut BAMF am 31.03.2017 ausreisepflichtig. Allerdings ist sich das BAMF nicht so sicher, ob diese Datenlage denn wohl (noch) stimmt, denn es merkt an: „In den Datensätzen finden sich Ausreisepflichtige, für die die Ausreisepflicht vor vielen Jahren (zum Teil vor 1960, sic!) entstanden ist…“

In einem ersten Schritt wird die Wahrscheinlichkeit eines möglichen Vollzugs der Ausreise in 5 Cluster eingeteilt. Aufteilungskriterium ist dabei die Kooperationsbereitschaft der Herkunftsländer (HKL). Das geht von Cluster I (Zusammenarbeit völlig unproblematisch) bis zu Cluster IV (Zusammenarbeit stark verbesserungswürdig). In letzterem finden sich überraschend die unsicheren HKL Syrien, Irak, Iran, Eritrea und Somalia. In diesem Cluster IV – also gänzlich unwillige Staaten – befinden sich fast 30% der 205.768 Ausreisepflichtigen. Die Zusammenarbeit mit Afghanistan funktioniert mit Einschränkungen (ClusterIII). Bleibt ein Weiß-nicht-ganz-genau-Cluster, das ungefähr 102 (!) HKL umfasst, die bislang noch nicht eingeordnet wurden, – insgesamt also eine bemerkenswert logische Zusammenfassung der Welt in Willigkeitskategorien.

Allerdings schwant dem BAMF bereits heute, dass die Aktualisierung dieser Weltkarte zukünftig viel Arbeit mit sich bringen wird, wenn es anmerkt: „Die Einordnung der HKL muss dauernd überprüft….werden“.

Bei mehr als der Hälfte der Ausreisepflichtigen ist lt. Bericht die Ausreisepflicht in den letzten 12 Monaten entstanden. Es überrascht allerdings, dass die höchsten Werte hier nicht die Balkanstaaten, sondern Afghanistan und den Irak „erzielen“. 61% von 12.996 Menschen aus Afghanistan und 46% von 7.842 Menschen aus dem Irak sind in den letzten 12 Monaten ausreisepflichtig geworden. Sollte die Zahl derjenigen, die Fristen für Klagen vor den Verwaltungsgerichten versäumt, so hoch sein?

76% der Ausreisepflichtigen (= 156.376 Menschen) werden geduldet. Aber auch hier wankt das BAMF ob der Validität der Datenlage, wenn es anmerkt: „…..Es ist zu überprüfen, ob die angeführten Duldungsgründe aktuell noch Bestand haben.“ (Folie 11)

Erkennbar ist, dass Abschiebungen zukünftig so früh wie möglich stattfinden sollen. Auch wenn der Kreis „Ausreisepflicht nicht länger als 6 Monate und keine Duldung“ im Datenblatt „Ausreisepflichtige nach Erfolgswahrscheinlichkeit (sic!)“ gegenwärtig mit 3% der Ausreisepflichtigen eher gering erscheint (ca. 6.000 Menschen), so liegt die Zielmarke, die hier gesetzt wird, bei 20%, also mehr als 40.000 Menschen, zu denen ausdrücklich auch Menschen zählen, die nicht aufgrund fehlender Reisedokumente, sondern aus anderen Gründen geduldet werden.

Allein das in diesem Zusammenhang unverschämte, aber auch unverblümte Wording „Erfolgswahrscheinlichkeit“ zeigt, was erwartet wird: Erfolg folgt auf Erfolg…

Am Ende wird es dann jedoch skurril. Das Datenblatt „Auswertung nach Asyl(sic!)status“ bringt dann „viele Inplausibilitäten, die bereinigt werden müssen“ (Folie 11). Da sind zunächst einmal die „Unbekannten“, immerhin 37.674 Menschen, die deshalb unbekannt sind, weil sie asylverfahrensrechtlich niemals in Erscheinung getreten sind. Verbleiben also noch etwa 170.000 ausreisepflichtige „ehemalige“ Asylsuchende. Verblüffend sind aber darunter auch 47.517 Asylsuchende, 3.059 Dublin-Fälle und 655 schutzberechtigte Flüchtlinge (keine Widerrufe!) in der Statistik enthalten, die allesamt ein Aufenthaltspapier, also keine Duldung haben, was am Ende dann zu einer Zahl von knapp 120.000 tatsächlich Ausreisepflichtigen führt. Da aber ca. 156.000 Menschen geduldet sind, stimmt da in der Buchhaltung etwas nicht.

Diese im Finanzwesen üblicherweise Unregelmäßigkeiten genannten Widersprüche können aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass, wo ein Wille, auch ein Weg ist. Wir werden also nicht umhin kommen, den Strichlisten der Managementstatistik das Leben eines jeden betroffenen Menschen gegenüberzustellen.

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