Die Regelungen in der Härtefallkommissionsverordnung und der Ablauf des Härtefallverfahrens werden in einer neuen Arbeitshilfe von Carmen Schaper (kargah e.V.) und Bernd Tobiassen (DRK Aurich) dargestellt und erläutert. Außerdem werden die Anforderungen an die Erfolgsaussichten einer Eingabe dargestellt. Die Hinweise sollen aber auch dazu beitragen, einschätzen zu können, in welchen Fällen eine Härtefalleingabe voraussichtlich nur geringe Chancen hat. Ebenso werden mögliche Alternativen zum Härtefallverfahren erläutert.
Das von der Härtefallkommission gewählte Vorprüfungsgremium entscheidet darüber, ob eine Eingabe zur Beratung angenommen wird, ob also überhaupt ein Härtefallverfahren durchgeführt wird. Manche Härtefalleingaben scheitern allein schon deshalb an der Vorprüfung, weil keine ausreichende Begründung vorgetragen wird.
Für weitergehende Fragen und Einzelfallberatung kann die Fachberatungsstelle zu Eingaben an die Niedersächsische Härtefallkommission angefragt werden, die zum 1.8.2016 in Kooperation mit der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen e.V. bei kargah e.V. – Verein für interkulturelle Kommunikation, Migrations- und Flüchtlingsarbeit e.V. in Hannover und beim Deutschen Roten Kreuz, Kreisverband Aurich e.V., eingerichtet wurde. Die Fachberatungsstelle ist unabhängig, die Beratung kostenlos und vertraulich.
Aktualisiert: Arbeitshilfe Eingaben an Nds. Härtefallkommission – Dezember 2021
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