Rückführungsstopp von Begünstigten der neuen Bleiberechtsregelung

Innensenator Udo Nagel: Straftäter werden aber weiterhin konsequent abgeschoben“

(02.04.07) Nach dem Beschluss des Bundeskabinetts hat Hamburgs Innensenator Udo Nagel am Montag angeordnet, diejenigen ausländischen Staatsangehörigen nicht zurückzuführen, die in einigen Monaten von der neuen gesetzlichen Bleiberechtsregelung begünstigt werden. Die Bleiberechtsregelung ist Gegenstand des am vergangenen Mittwoch von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurfs zur Reform des Zuwanderungsrechts. Danach sollen Geduldete, die sich am 1. Juli 2007 mindestens acht Jahre oder, falls sie in familiärer Lebensgemeinschaft mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern leben, seit sechs Jahren in Deutschland aufhalten,  unter bestimmten Voraussetzungen ein zunächst bis zum 31. Dezember 2009 befristetes Aufenthaltsrecht und einen Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.

Zu diesen Voraussetzungen gehört, dass die Betroffenen Integrationsbereitschaft gezeigt haben, über ausreichend Wohnraum verfügen, hinreichende mündliche Deutschkenntnisse besitzen und die Ausländerbehörden nicht vorsätzlich getäuscht haben. Außerdem müssen die ausländischen Staatsangehörigen ab Ende 2009 ihren Lebensunterhalt durch eigene Arbeit sichern können. Die heutige Entscheidung des Innensenators sichert dieses Bleiberecht bis zum förmlichen Inkrafttreten der Neuregelung im Sommer dieses Jahres. Nach ersten Schätzungen könnten in Hamburg nach der neuen Bleiberechtsregelung sowie der bereits im November vergangenen Jahres von der Innenministerkonferenz beschlossenen Regelung insgesamt rund 2.000 Menschen ein Aufenthaltsrecht erhalten, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen und dauerhaft auf dem Arbeitsmarkt Fuß fassen.

Innensenator Udo Nagel: „Der Gesetzesentwurf ist ein tragfähiger Kompromiss. Ich erwarte von den betroffenen ausländischen Staatsangehörigen, dass sie sich voll und ganz in unserer Gesellschaft integrieren, unsere Werte, Gesetze und unsere Demokratie akzeptieren und auch unterstützen sowie die deutsche Sprache beherrschen. Andere ausreisepflichtige Ausländer, insbesondere Straftäter, werden weiter wie bisher konsequent aus Hamburg in ihre Heimatländer abgeschoben.“

So wurden im Jahr 2006 insgesamt 1.161 ausreisepflichtige Ausländer zurückgeführt, darunter 163 Straftäter. Und seit 2001 wurde die Zahl der Asylbewerber und ausreisepflichtigen Personen von 23.240 auf 10.605 Personen mehr als halbiert.

Der Senator betonte, dass nach dem 31. Dezember 2009 die Aufenthaltserlaubnis nur dann verlängert werde, wenn für die Zukunft anzunehmen ist, dass die betroffenen Personen ihren Lebensunterhalt sichern können und sie nachweisen, dass sie in der Vergangenheit überwiegend erwerbstätig waren.

Eingesant von Rechtsanwalt ßnal Zeran

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