Das Projektnetzwerk AMBA (Aufnahmemanagement und Beratung für Asylsuchende in Niedersachsen) ist ein Netzwerkprojekt des Flüchtlingsrats Niedersachsen e.V., des Caritasverbands für die Diözese Osnabrück e.V., der Caritasstelle im GDL Friedland / DiCV Hildesheim, der Inneren Mission / Evangelisches Hilfswerk im Grenzdurchgangslager Friedland e.V., des Caritasverbands Braunschweig e.V., des Caritasverbands für den Landkreis Peine e.V., des kargah e.V. Hannover – Verein für Interkulturelle Kommunikation, Migrations- und Flüchtlingsarbeit, des Vereins IBIS – Interkulturelle Arbeitsstelle Oldenburg e.V. sowie des Vereins Niedersächsischer Bildungsinitiativen e.V. (VNB).
Das Netzwerkprojekt verfolgt das Ziel, die Aufnahmebedingungen für Asylsuchende in Niedersachsen durch eine Reihe von aufeinander abgestimmten Maßnahmen zu verbessern. Hierzu legt das Netzwerk nun einen konkreten Konzeptvorschlag vor, der helfen soll, die Aufnahme von Asylsuchenden stringent, effektiv und human zu gestalten.
Ausdrücklich erkennen wir an, dass die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB Ni) sich um eine menschenwürdige Aufnahme und Unterbringung in Niedersachsen bemüht. Das vom „Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)“ präferierte Konzept der sog. „Ankunftszentren (AZ)“ hat dazu beigetragen, die große Zahl der sog. Altfälle abzubauen. Nun erscheint uns das Konzept der „Ankunftszentren“ jedoch nicht mehr zeitgemäß. Derzeit sehen wir in der konkreten Gestaltung des Aufnahmeprozesses gravierende Mängel und Schwächen:
- Die Konzeption der Ankunftszentren (AZ) und die beschleunigten Asylverfahren sind aufgrund der erheblichen Unklarheiten der Zusammenarbeit, der Zuständigkeiten und der Aufgaben der beteiligten Behörden, also des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB Ni), zu kritisieren.
- Die „Entscheidungszentren“ des BAMF sind wegen der systematischen Trennung von Anhörung und Entscheidung und der inhärenten Qualitätsmängel problematisch und daher abzuschaffen.
- Der Standort Bad Fallingbostel ist aufgrund seiner militärischen Nutzung für die Durchführung von Asylverfahren ungeeignet. Die Nutzung dieses Standortes als „Ankunftszentrum“ halten wir für eine Fehlentscheidung. Hier sind höchstens Reservekapazitäten vorzuhalten.
- Für alle Asylsuchenden muss in allen AZ und Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) der Zugang zu einer unabhängigen Asylverfahrensberatung garantiert sein. Das ist derzeit in Bad Fallingbostel nicht der Fall. Eine Orientierung über die Abläufe und eine unabhängige Beratung müssen vor Beginn des Asylverfahrens sichergestellt werden.
- Die Durchführung der Asylverfahren muss unter Berücksichtigung der individuellen Situation der Asylsuchenden erfolgen. Die Identifizierung besonders Schutzbedürftiger ist hierbei von zentraler Bedeutung. Auch dies ist in Bad Fallingbostel nicht gewährleistet.
- In den AZ und EAE muss ein angemessen ausgestatteter Sozialdienst zur Verfügung stehen. Die medizinische Versorgung und die psychologische Beratung sollten in den AZ und EAE gewährleistet werden. In Bad Fallingbostel gibt es nicht einmal einen Sozialdienst.
- In den AZ und EAE sollten Angebote zur Kinderbetreuung sowie zur Unterstützung besonders Schutzbedürftiger vorhanden sein.
- Kinder und Jugendliche haben unabhängig vom Stand des Asylverfahrens und der Bleibeperspektive ein Recht auf Schule und Bildung. In Braunschweig sind Kinder teilweise schon seit einem Jahr und länger untergebracht, die nicht zur Schule gehen können. Auch an anderen Standorten lässt die Beschulung zu wünschen übrig.
- In allen EAE, in denen Asylsuchende länger als vier Wochen untergebracht werden, ist die Beschulung aller Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten.
- Die einzurichtenden Sprachlernklassen sind dabei Außenstellen der Regelschule. Ziel ist die Hinführung zum Besuch der Regelschule. Nach spätestens drei Monaten muss ein Schulbesuch an regulären Schulen ermöglicht werden.
- Die unbefristete Unterbringung von Flüchtlingen in landeseigenen Lagern produziert soziale Folgeprobleme. Alle Asylsuchenden sollten unabhängig von der Bleibeperspektive nach erfolgter Asylantragstellung dezentral auf die Kommunen verteilt werden.
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