Recherche zur Bildungssituation von Flüchtlingen in Deutschland

Beim Bildungszugang von geflüchteten Kindern und Jugendlichen zeichnen sich weiterhin Defizite und massiver Handlungsbedarf ab. Betrachten wir das Altersspektrum der 2016 in Deutschland registrierten geflüchteten Menschen, zeigt sich, welche Bedeutung dem Thema Bildung und damit auch dem Ausbau und Veränderung bestehender Strukturen beizumessen wäre: Die Hälfte der schutzsuchenden Menschen ist unter 25 Jahre alt, jede*r Dritte davon minderjährig. Die Fortsetzung des durch die Flucht unterbrochenen Bildungsweges und Entfaltung von (Bildungs-) Potentialen und Ressourcen hat für die jungen Menschen in vielerlei Hinsicht eine unwahrscheinlich große Bedeutung.

Die vorliegende Recherche untersucht die zentralen Herausforderungen und Problemlagen für minderjährige und junge volljährige Flüchtlinge beim Erstzugang zur Schulbildung in Deutschland:

Folgende Bereiche werden im Rahmen der Recherche bearbeitet und untersucht:
Rechtliche Rahmung des „Rechtes auf Bildung“, die Schulpflichtregelungen der Bundesländer sowie die folgenden vier Kernprobleme, die im Rahmen der Recherche deutlich wurden :

1. Die Beschulungssituation vor einer kommunaler Zuweisung,
2. Die Beschulung nicht mehr allgemeinschulpflichtiger Personen,
3. Kapazitätsbedingte Verzögerungen bei der Einschulung,
4. Großunterkünfte als Lernumfeld.

Die Recherche bietet wichtige Rückschlüsse zu Problemen im Bildungszugang sowie Rechten und Bedarfen der jungen Schutzsuchenden und formuliert aufbauend auf den Kernproblemen  Handlungsbedarfe für einen gleichberechtigten Zugang zu Bildung.

Die Recherche wurde von Tobias Klaus vom Bundesfachverband umF und Marc Millies vom Flüchtlingrat Bremen erstellt.

Hier nochmal der Hinweis auf die aktuell laufende Kampagne „Schule für Alle“- Das Recht auf Bildung kennt keine Ausnahme.  der Landesflüchtlingsräte, dem BumF e.V. und Jugendlichen ohne Grenzen – unterstützt von der GEW und Pro Asyl.

Im Kontext aktueller Gesetzesvorhaben wird es immer wichtiger sich für eine „Schule für Alle“  einzusetzen: Mit der Umsetzung des geplanten „Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ wird zukünftig einer großen Zahl von geflüchteten Kindern und Jugendlichen dauerhaft den Zugang zu Schulen verwehrt werden . Denn darin heißt es, sie sollen mit ihren Familien zeitlich unbegrenzt in Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht werden. Dies gilt leider ja bereits für die Lager in Bamberg und Manching (Bayern). In Niedersachsen sowie in vielen weiteren Bundesländern setzt die Schulpflicht erst ab Zuweisung zu einer Kommune ein.

Abschließend noch ein empfehlenswerter Link zu einer umfassenden Darstellung „Rahmenbedingungen des Zugangs zu Bildungsangeboten für Asylsuchende, Schutzberechtigte und Personen mit Duldung“ von Barbara Weiser.

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