Bundesrat: keine Mehrheit für das Voranbringen eines Einwanderungsgesetzes

Unter anderem Niedersachsen hatte gemeinsam mit den migrationspolitisch progressiveren Bundesländern Thüringen, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz im September 2016 einen Entschließungsantrag für ein Einwanderungsgesetz in den Bundesrat eingebracht. Innenminister Pistorius fasste in seiner Bundesratsrede am 23.09.2016 die Ziele des Vorhabens zusammen.

Zwischenzeitlich hatte sich auch Bremen dem Vorhaben angeschlossen. Die Entschließung hat den Inhalt, dass der Bundesrat die Bundesregierung auffordern sollte, den Entwurf für ein Einwanderungsgesetz vorzulegen. Nun hat der Bundesrat heute mehrheitlich gegen den Entschließungsantrag votiert. Die Entschließung wurde damit nicht gefasst. Das ist sehr schade, denn der Tonfall der Auschussempfehlung der Ausschüsse des Bundesrates ist aus Sicht des Flüchtlingsrats Niedersachsen sehr passend und hätte einen weiteren Diskussionsprozess über die dringend erforderliche Modernisierung des Einwanderungsrechts in Gang bringen können. Auch waren in den letzten zwei Jahren in Niedersachsen Gremien unter Beteiligung der Zivilgesellschaft und von Nichtregierungsorganisationen intensiv in die Vorarbeiten für ein Einwanderungsgesetz einbezogen und haben den Prozess begleitet. Auch der Flüchtlingsrat Niedersachsen war daran beteiligt.

Hätte der Bundesrat heute mit Mehrheit für die Initiative gestimmt, hätte die Bundesregierung diesen Arbeitsauftrag erhalten. Nun bleibt abzuwarten, auf welcher Prioritätenliste dieses Thema noch vor und dann nach den Bundestagswahlen bei der dann neuen Bundesregierung landet.

Im Bundesrat gab es heute keine Aussprache zum Thema. Niedersachsen hat allerdings eine Erklärung zu Protokoll gegeben. Der Bundesrat hat heute die Gelegenheit verpasst ein positives Signal im Einwanderungsland Deutschland zu setzen und den Prozess der Modernisierung des Migrationsrechts voranzubringen. Vielleicht ist dies der Zuspitzung im startenden Wahlkampf geschuldet; es wird der Sache aber nicht gerecht.

 

 

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