Neues aus dem Bundestag

Regierung: Einbürgerungszahlen sind rückläufig
Berlin: (hib/SKE) Zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates, der bundeseinheitliche Einbürgerungsstandards erreichen soll, will die Bundesregierung noch nicht Stellung nehmen. In ihrer Antwort (16/4543) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (16/4330) weigert sich die Regierung zudem, auf der Grundlage eines Vorschlags auf der Innenministerkonferenz vom 17. November 2006 eine Prognose zur zukünftigen Entwicklung der Einbürgerungszahlen abzugeben.
Die Zahl der Einbürgerungen hat nach Regierungsangaben von 2000 bis 2005 abgenommen. Im Jahr 2000 seien 186.688 Menschen eingebürgert worden. 2006 seien es 117.241 gewesen. Die meisten Menschen hätten vorher die türkische Staatsbürgerschaft gehabt. Von den Bundesländern habe Nordrhein-Westfalen durchweg die meisten Anträge genehmigt. Die Linke hatte in ihrer Anfrage unterstellt, die Beschlüsse der Innenministerkonferenz würden Einbürgerungen erheblich erschweren.

6. 2006 wurden mehr als 13.000 Menschen abgeschoben
Berlin: (hib/SUK) Im vergangenen Jahr sind insgesamt 13.060 Menschen auf dem Luftweg aus Deutschland abgeschoben worden. Dazu kamen 829 Abschiebungen auf dem Landweg und fünf auf dem Seeweg. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/4724) auf eine Kleine Anfrage der Linken (16/4523) mit. Am häufigsten wurden dabei Menschen nach Serbien und Montenegro (1.884 Fälle) und in die Türkei (1.834 Fälle) abgeschoben, gefolgt von Vietnam (929 Fälle), Rumänien (732 Fälle) und Bulgarien (569 Fälle). In den meisten Fällen erfolgten die Abschiebungen vom Flughafen Frankfurt am Main aus.
Insgesamt gab es 713 Zurückschiebungen und 3.807 Zurückweisungen an Flughäfen. Fragen der Linksfraktion, wie viele der Abgeschobenen Asylbewerber, Kinder oder über 60-Jährige waren, beantwortet die Regierung mit dem Verweis darauf nicht, dass es dazu kleine statistischen Erhebungen gebe. In insgesamt drei Fällen habe die Abschiebung aufgrund des Widerstands der Betroffenen nur durch die Anwendung körperlicher Gewalt oder durch Fesselung durchgesetzt werden können. Darüber, wie viele Abschiebungen aufgrund von Widerstand oder medizinischer Bedenken abgebrochen wurden, macht die Regierung ebenfalls keine Angaben. Dem Bund seien für die Sicherheitsbegleitung bei Rückführungen im vergangenen Jahr kosten von insgesamt 8,9 Millionen Länder entstanden. In Bezug auf die weiteren Kosten, die im Zusammenhang mit Abschiebungen entstanden sind, verweist die Regierung auf die Zuständigkeit der Länder.

Regierung kann zu ausländischen Delegationen nichts sagen
Berlin: (hib/SUK) Die Bundesregierung hat keine Kenntnis darüber, wie oft Ausländerbehörden auf Identifizierungen durch Botschaftsangehörige oder Delegationen aus vermuteten Heimatländern zurückgreifen. Das schreibt sie in ihrer Antwort (16/4723) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (16/4522). Nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes sei werde das Ausländerrecht von den Ländern „als eigene Angelegenheit“ ausgeführt. Bei der Vorstellung ausreisepflichtiger Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit bei Vertretungen von Staaten, deren Staatsangehörigkeit sie vermutlich besitzen, sei sie nicht befasst. Die Regierung unterstütze die Länder aber auf Wunsch bei Maßnahmen gegenüber Staaten, die ihrer völkerrechtlichen Verpflichtung zur Rückübernahme ihrer eigenen Staatsangehörigen nicht oder nur unzureichend nachkämen oder durch Maßnahmen der Amtshilfe.
Im vergangenen Jahr hätten drei Anhörungsrunden für ausreisepflichtige Personen mit vermuteter vietnamesischer Staatsangehörigkeit mit Unterstützung der Bundespolizei stattgefunden. Zudem habe die Bundespolizei auf Bitte der Länder eine Delegation aus Mali zur Durchführung von Anhörungen von ausreisepflichtigen Personen mit vermuteter malischer Staatsangehörigkeit nach Deutschland eingeladen. Die Regierung schreibt weiter, sie habe zudem Kenntnis von weiteren Anhörungen in Nordrhein-Westfalen, Bayern und Hamburg, die von den zuständigen Behörden der Länder „ausschließlich in eigener Zuständigkeit“ organisiert worden seien.
Im vergangenen Jahr seien 742 Personen mit vermuteter vietnamesischer Staatsangehörigkeit in drei Anhörungsrunden angehört worden, dabei seien 654 als Vietnamesen identifiziert worden. Bei Personen mit vermuteter malischer Staatsangehörigkeit seien 82 Personen gehört und 25 als malische Staatsangehörige identifiziert worden. Die Frage der Linken, in wie vielen Fällen es nach solchen Vorführungen zu Asylfolgeanträgen kam, kann die Regierung nicht beantworten, da die Gründe für Asylfolgeanträge vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht statistisch erfasst würden. ßber die Höhe der Aufwandsentschädigungen und Tagegelder der ausländischen Delegationen macht die Regierung keine Angaben, weil sie dazu nicht ermächtigt worden sei.

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