Bundestagspetition Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten

Eine seit 15.02.2017 beim Bundestag online freigeschaltete Petition setzt sich für die Bearbeitung von Anträgen auf Familiennachzug zu
subsidiär schutzberechtigten Flüchtlingen ein, deren gesetzlicher Anspruch darauf seit März 2016 eingeschränkt worden ist. Allein in Niedersachsen hatten zum Stand Ende Dezember 2016 rund 8.000 Syrer:innen einen Aufenthaltstitel als subsidiär Schutzberechtigte und sind davon potentiell betroffen. Hinzu kommen zahlreiche Personen aus anderen Staaten.

Die Petition bezieht sich in ihrer Begründung u.a. auf die vom Deutschen Institut für Menschenrechte jüngst herausgegebene Stellungnahme „Das Recht auf Familie. Familieneinheit von Kindern und Eltern ermöglichen – auch für subsidiär Schutzberechtigte“. Die Petition setzt sich insbesondere dafür ein, dass die Deutschen Botschaften und Konsulate all diejenigen Visumanträge umgehen positiv bescheiden, in denen Minderjährige betroffen sind.

Sie kann hier bis zum 15.03.17 mitgezeichnet werden

 

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