Berlin macht es vor und zeigt, dass es doch möglich ist die Länderaufnahmeprogramme für Syrien nicht nur zu verlängern, sondern sogar auf andere Gruppen wie Iraker:innen auszuweiten. Von der niedersächsischen Regierung fehlt dagegen immer noch jegliche ermutigende Aussage, ob sie das Mitte 2015 ausgelaufene Programm für Syrer:innen überhaupt einmal verlängern wird. Die jetzt in Berlin umgesetzte Ausweitung auf Iraker:innen fordert der Flüchtlingsrat Niedersachsen seit Jahren. Der niedersächsische Innenminister, einer der damaligen Vorreiter bei der Initiierung solcher Programme, ist schon seit längerer Zeit nicht mehr für diese Frage erreichbar. Auf eine Anfrage im niedersächsischen Landtag begründet das niedersächsische Innenministerium (MI) die Nicht-Verlängerung des Programmes mit dem nicht erteilten Einvernehmen des Bundesinnenministeriums (BMI). Denn: Seit Mitte des Jahres 2015 erteilt das BMI sein erforderliches Einvernehmen laut MI nur noch mit der Maßgabe einer „vollumfänglichen Kostenübernahme“ durch die Länder. Weiter schreibt das MI:
„…In der Sache bedeutet die Maßgabe, dass die Länder die Kostenlast auch für den Fall zu tragen hätten, dass von der Aufnahme Begünstigte in Deutschland erfolgreich ihre Flüchtlingsanerkennung beantragen und somit gar nicht mehr der Aufnahmeanordnung unterliegen…“
Diese Aussage ist allerdings längst kein Grund mehr, ist sie doch seit Inkrafttreten des Integrationsgesetzes auf Bundesebene zum 06.08.2016 überholt. Die Gesetzesänderung hat die Gültigkeit von Verpflichtungserklärungen künftig auf fünf Jahre begrenzt.
Weiterhin ist zu bemerken, dass fünf andere Bundesländer ihre Programme zwischenzeitlich zügig verlängert haben unter den gleichen Maßgaben des BMI. Dies sind die Länder Hamburg, Berlin, Brandenburg, Schleswig Holstein und Thüringen.
Wie kann es dann sein, dass das rot-grün regierte Niedersachsen diese humane Geste nicht ermöglichen kann?
Auch die Argumentation der Landesregierung, dass Niedersachsen mehr Syrer:innen über sein Landesprogramm aufgenommen hat, als nach Königsteiner Schlüssel theoretisch auf das Land entfallen würden, ist nicht haltbar. Es gibt keinen sachlich überzeugenden Grund für das Auslaufen des Landesprogrammes vor über eineinhalb Jahren. Für die große syrische Community in Niedersachsen wäre diese Möglichkeit die einzige weniger bürokratische, weniger zeitaufwändige und vor allem sicherste Option Angehörige nach Deutschland zu sich holen.
In Zeiten, in denen selbst subsidiär Geschütze in Deutschland derzeit keine Rechtsansprüche für den Nachzug ihrer Familien haben,
in Zeiten, in denen durch die Entscheidungen der Verwaltung und der deutschen Auslandsvertretungen Eltern von in Deutschland anerkannten unbegleiteten Flüchtlingen gezwungen werden, ihre anderen Kinder zurückzulassen, da den Geschwistern des anerkannten unbegleiteten Flüchtlings die Visa verweigert werden und diese damit vor die Wahl gestellt werden noch eine weitere Familientrennung zu erleben,
wäre ein neues niedersächsisches Landesaufnahmeprogramm immerhin eine Hoffnung für diese Menschen.
Die niedersächsische Landesregierung ist hier mehr als je zuvor aufgefordert die Blockade durch gesetzliche Verhinderungslogik und ablehnende Verwaltungsentscheidungen, die einen Familiennachzug zu einem unerfüllbaren Traum machen, mit der Verlängerung und Ausweitung des Landesprogramms zu brechen. Damit könnte sie wie andere Landesregierungen auch dazu beitragen, dass besorgte Verwandte die Möglichkeit haben Angehörige aus den Kriegsgebieten im Nahen Osten zu sich zu holen.
Die Ausweitung des Berliner Landesprogramms auf Iraker:innen und Staatenlose sollte hier ein Weckruf für Niedersachsen sein.
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