Presseinformation, 06.02.2017
Der Flüchtlingsrat Niedersachsen fordert die rückhaltlose Aufklärung der Misshandlungsvorwürfe durch Mitarbeiter in einer ehemaligen Notunterkunft in Lingen (Ems). Darüber hinaus fordert der Flüchtlingsrat die Landesregierung erneut auf, landesweite Mindeststandards für alle Unterkünfte in Niedersachsen einzuführen, die mithelfen könnten, solche Vorfälle zu verhindern.
Ab morgen müssen sich zwei Männer wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung vor dem Schöffengericht verantworten, die Ende Dezember 2015 als Sicherheitsmitarbeiter in einer vorübergehend als Flüchtlingsunterkunft genutzten Sporthalle in Lingen (Ems) tätig waren. Ihnen wird vorgeworfen, drei pakistanische Schutzsuchende unter anderem mit Schlägen schwer misshandelt und eingesperrt zu haben.
Skandalös ist aus Sicht des Flüchtlingsrats nicht nur der Sachverhalt selbst, sondern auch die Tatsache, dass keine niedersächsische Behörde sich für Kontrollen und Beschwerden in Flüchtlingswohnheimen zuständig hält. „Eine Aufsicht müsste die Unterkünfte regelmäßig kontrollieren, und es muss auch in der Flüchtlingsunterbringung ein Beschwerde – Management geben. Dies ist in anderen Bereichen gang und gäbe: Altenheime, Pflegeheime, Wohnstätten der Behindertenhilfe, Hospize, Einrichtungen des Betreuten Wohnens, Wohngemeinschaften und Wohngruppen sowie Übergangseinrichtungen werden im Rahmen der Heimaufsicht regelmäßig kontrolliert, nur in Flüchtlingsheimen hält man das für überflüssig“, so Kai Weber, Geschäftsführer des Flüchtlingsrats.
Der Flüchtlingsrat Niedersachsen ruft die Landesregierung auf, sich endlich intensiver mit dem Thema zu befassen. Zu den erforderlichen Standards gehören etwa flächendeckend gültige Gewaltschutzkonzepte, die nicht nur Empfehlungen, sondern bindende Auflagen und Vorschriften etwa für die Unterbringung besonders schutzbedürftiger Personen oder zur Qualität der Personalauswahl enthalten müssen. Diese festen Regeln müssen auch für kurzfristig entstehende Notunterkünfte Geltung beanspruchen.
Hintergrund:
Die Gerichtsverhandlung vor dem Amtsgericht Lingen (Ems) beginnt am Di., 07.02.17, 9.00.
Weitere Verhandlungstermine sind geplant am 14.02.17 und 17.02.17 jeweils ab 9.00 Uhr.
Adresse:
Amtsgericht Lingen, Burgstrasse 28, 49808 Lingen
Der Flüchtlingsrat Niedersachsen ruft zur Prozessbeobachtung der öffentlichen Gerichtsverhandlung in Lingen (Ems) auf.
Weitere Informationen:
Flüchtlingsrat Niedersachsen:
Kai Weber, Tel. 0511 84 87 99 72, kw@nds-fluerat.org, nds@nds-fluerat.org
Sebastian Rose, Tel. 0511 9824 6034, sr@nds-fluerat.org, nds@nds-fluerat.org
Prozessankündigung Amtsgericht Lingen (Ems)
Berichterstattung des NDR v. 31.01.2017:
http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/ndr_aktuell/NDRAktuell-2145,ndraktuell36386.html (ab min 08:07)
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