Maghreb-Staaten sicher? Offener Brief an die Fraktionen im niedersächsischen Landtag

Offener Brief zum Entschließungsantrag der CDU-Fraktion „Die Landesregierung soll der Einstufung der Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsstaaten zustimmen“, LT-Drucksache 17/7275

Sehr geehrte Damen und Herren der im niedersächsischen Landtag vertretenen Fraktionen,

den in dieser Woche von der CDU-Fraktion im Landtagsplenum eingebrachten Entschließungsantrag zur Unterstützung des Vorhabens der Bundesregierung zur Einstufung der Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsstaaten weist der Flüchtlingsrat Niedersachsen in deutlicher Form zurück. Der Antrag geht an den aktuellen Bedarfen einer menschenrechtlich orientierten Asyl- und Integrationspolitik vollständig vorbei und ist durch und durch populistisch. Er zielt darauf, die gesamte Gruppe der Maghreb-Flüchtlinge unter Generalverdacht zu stellen. Der Duktus des Antrags ist völlig verfehlt, ja teilweise gefährlich. Wenn die CDU die Gruppe der Maghreb-Flüchtlinge pauschal unter Kriminalitätsverdacht setzt, in vagem Konjunktiv einen Zusammenhang zu den Kölner Silvesterübergriffen auf Frauen herstellt und nicht vergisst zu erwähnen, dass auch der Berliner Attentäter Amri aus einem Maghreb-Staat stammt, wird man ihr den Vorwurf nicht ersparen können, dass sie versucht, durch die pauschale Diffamierung einer Bevölkerungsgruppe politisches Kapital zu schlagen. Offenbar muss die CDU Niedersachsen daran erinnert werden, dass auch für den genannten Personenkreis die Unschuldsvermutung gilt. Die große Mehrheit der in Deutschland lebenden Maghreb-Angehörigen wird nicht straffällig und überfällt auch keine Frauen. Ein erheblicher Teil von ihnen sucht und findet bei uns Schutz vor Verfolgung.

Im Übrigen geht es bei der Festlegung von „sicheren Herkunftsländern“ nicht um die Bewertung von Kriminalitätsraten, sondern um die Einschätzung der Verfolgungslage. Die drei Maghreb-Staaten Algerien, Marokko und Tunesien sind – anders als von der Bundesregierung und im Antrag der CDU behauptet – keine sicheren Herkunftsstaaten.

Staaten, in denen gefoltert wird, demokratische Grundrechte missachtet und die Menschenrechte verletzt werden, sind nicht sicher. Zu diesem Ergebnis kommt selbst das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), eine dem Bundesinnenministerium nachgeordneten Behörde, in seinen sogenannten Herkunftsländerleitlinien. Darin wird festgehalten, dass in allen drei Staaten eine erhebliche Verfolgungsgefährdung bestehe.1 Die dem BAMF intern der Bearbeitung von Asylanträgen von Schutzsuchenden aus den drei Staaten zugrunde liegenden Leitlinien stehen damit in deutlichem Gegensatz zu den von der Bundesregierung im Gesetzgebungsverfahren vorgetragenen Erwägungen.2

Auch PRO ASYL, das Deutsche Institut für Menschenrechte sowie die beiden großen Kirchen haben neben anderen Verbänden in ihren Stellungnahmen den Gesetzentwurf der Bundesregierung deutlich zurückgewiesen.3 Dabei wurde auf die kritische Menschenrechtslage in den drei Ländern aufmerksam gemacht: Anwendung von Folter, Unterdrückung der politischen Opposition und Verfolgung von Homo- und Bisexuellen sowie transgeschlechtlichen Personen.

Beim Blick auf die Entscheidungszahlen des BAMF wird ebenfalls deutlich, dass eine Landtagsbefassung zu diesem Thema fehlgeht. Die drei Maghreb-Staaten Algerien, Marokko und Tunesien zählen nicht zu den Hauptherkunftsstaaten von in Deutschland Schutzsuchenden. Das BAMF hat 2016 bundesweit rund 700.000 Asylanträge aus allen Herkunftsländern entschieden. Vom 1. bis 3. Quartal 2016 hat das BAMF aber nur rund 6.450 Asylgesuche aus den drei Staaten entgegengenommen.4 Auf dieser Zahlengrundlage davon zu sprechen, dass die aus nicht asylrelevanten Motiven gestellten Asylanträge „eingedämmt“ werden müssten, verzerrt absichtlich die öffentliche Wahrnehmung.

Auch die im CDU-Antrag genannten Schutzquoten der Schutzsuchenden aus den drei Maghreb-Staaten aus 2015 geben die Wirklichkeit nur unzureichend wieder. Die sog. bereinigte Schutzquote für Marokko beträgt etwa im 3. Quartal 2016 9,0 %, für Algerien 8,8 %. Im 2. Quartal 2016 lag die bereinigte Quote bei 5,5 % bzw. 3,0 %.5 Zwar wurden im genannten Zeitraum vom BAMF insgesamt nur wenige Entscheidungen zu den drei Staaten getroffen, allerdings zeigen die Zahlen deutlich, dass von einer garantierten Sicherheit in jenen Ländern keine Rede sein kann. Vor diesem Hintergrund fordert der Flüchtlingsrat, dass eine faire gleichberechtigte Bearbeitung der Asylgesuche von Personen aus den Maghreb-Staaten, bei der die Fluchtgründe individuell ermittelt werden, gewährleistet wird.

Abgesehen davon kann die vermeintliche oder tatsächliche überdurchschnittliche Delinquenz bei Flüchtlingen bestimmter Herkunftsländer nicht Kriterium dafür sein, ob ein Herkunftsland als sicher eingestuft wird. In einem Asylverfahren wird schließlich individuell die Gefährdung der Asylantragsteller:innen im Herkunftsland geprüft, die nicht dadurch geringer ausfällt, dass möglicherweise die Kriminalitätsrate der Flüchtlinge dieses Herkunftslandes über dem Durchschnitt liegt. Hier werden zwei voneinander unabhängige Sachverhalte unzulässig miteinander verknüpft. Die Einstufung eines Staates als „sicherer Herkunftsstaat“ auf Grund einer möglicherweise höheren Kriminalitätsrate unter Asylsuchenden dieses Landes kann dann nur als kollektive Strafmaßnahme gegen alle seine Staatsangehörigen verstanden werden. Ein Merkmal eines Rechtsstaates ist es, auf jede Person individuell Recht und Gesetz anzuwenden und nicht auf Grund einer (nicht selten zugewiesenen) Gruppenzugehörigkeit unter Generalverdacht zu stellen oder gar in ihren Rechten einzuschränken.

Schließlich ist darauf zu verweisen, dass eine Einstufung der Maghreb-Staaten als „sichere Herkunftsländer“ absolut nichts daran ändern würde, dass die meisten abgelehnten Flüchtlinge aus diesen Ländern weiterhin in Deutschland bleiben. Die Flüchtlinge werden nicht abgeschoben, weil die Vertretungen dieser Staaten eine Wiederaufnahme der Flüchtlinge verweigern. Wer in einer öffentlichen Landtagsdebatte behauptet, die Einstufung der drei Staaten würde eine Aufenthaltsbeendigung beschleunigen, trägt falsche Tatsachen vor und nimmt dessen Folgen für gesellschaftliche Stimmungen bewusst in Kauf. Die Akzeptanz für das Asylrecht in der Bevölkerung könnte dagegen gestärkt werden, wenn für alle faire und rechtsstaatliche Verfahren sichergestellt werden.

Statt in Zeiten des Wahlkampfes weiterhin Symbolpolitik zu betreiben, sind alle niedersächsischen Fraktionen aufgefordert, sich im Rahmen einer aktiven Politik zur Ermöglichung einer gleichberechtigten Partizipation mit den tatsächlichen Herausforderungen zu befassen, wie etwa der mangelnden Unterstützung von Flüchtlingsfrauen, der unzureichenden Beschulung von Kindern in den Einrichtungen der Landes oder dem schleppenden Familiennachzug. Der Flüchtlingsrat Niedersachsen appelliert daher an die Landesregierung, dem vorliegenden Gesetzentwurf im Bundesrat auch weiterhin die Zustimmung zu verweigern.

Freundliche Grüße
Geschäftsführer

1http://www.zeit.de/politik/2016-10/maghreb-staaten-bamf-sichere-herkunftsstaaten-gesetz-thomas-de-maiziere, abgerufen am 27.01.17.
2http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/1808039_GE_Maghreb_sicher.pdf, abgerufen am 27.01.17.
3http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/zuwg/PROASYL_Magreb_Asyl.pdf; http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/zuwg/EKD_Magreb_Asyl.pdf; http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/zuwg/DIMR_Magreb_Asyl.pdf, abgerufen am 30.01.17.
4Aufgeschlüsselte Gesamtjahreszahlen liegen noch nicht vor. Eigene Berechnung nach BT-Drucksache 18/10575 und 18/9415.
5Sh. BT-Drucksache 18/10575 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/105/1810575.pdf), Seite 4 f. Aufgeschlüsselte Gesamtjahreszahlen liegen noch nicht vor. Bei der Berechnung der bereinigten Schutzquote werden nur inhaltlich vom BAMF geprüfte Asylanträge eingerechnet, bei denen die Fluchtgründe geprüft wurden. Dublin-Verfahren sind darin bspw. nicht enthalten.

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