Anerkennung nach § 60,1 AufenthG durch BAMF im Folgeverfahren

Mal eine positive Nachricht: Nach einem unanfechtbar abgelehnten Asylerstantrag wurde einer jungen iranischen Frau im Folgeverfahren jetzt im März diesen Jahres Abschiebungshindernisse nach § 60,1 AufenthG anerkannt. Durch ihren westlichen Lebensstils / ihre Integration in bundesdeutsche Lebensverhältnisse drohe bei einer Rückkehr Verfolgungsgefahr.

Der positive Bescheid als pdf hier weiterlesen.

gez. Sophia Engelberts

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