Die Landesaufnahmebehörde hat erstmals Zahlen zur Beschulung von Kindern und Jugendlichen in den niedersächsischen Erstaufnahmeeinrichtungen vorgelegt.
- Derzeit sind insgesamt 843 Kinder und Jugendliche zwischen 0 und 17 Jahren in der Obhut des Landes, davon 463 aus sogenannten „sicheren“ Herkunftsländern
- Es findet keine Regelbeschulung statt, sondern „eine Vorbereitung auf den Regelunterricht“. Konkret geht es um eine Vermittlung von „Grundlagen, um folgen zu können“. Diese Form des Unterrichts firmiert unter der Bezeichnung „Interkulturelle Lernwerkstatt“. Das Konzept dazu wurde von der LAB Ni und dem Kultusministerium in Zusammenarbeit mit dem Innenministerium entwickelt. Zur Begründung führt die Landesaufnahmebehörde aus:
„Anders als im einem regulären Schuljahr kann sich die Gruppenzusammensetzung täglich ändern, der flexible Ein- und Ausstieg der Schülerinnen und Schüler, die unterschiedliche Altersstruktur, die verschiedenen Nationalitäten, die unterschiedliche intellektuelle Ausprägung sowie die unterschiedlichen Bildungsbiografien müssen bei der konzeptionellen Planung berücksichtigt werden. Es ist somit nicht möglich, ein Konzept zu erarbeiten, das auf homogenen jahrgangsgleichen Lerngruppen basiert, die zur gleichen Zeit am gleichen Lerngegenstand arbeiten. Es wird daher bei der „Interkulturellen Lernwerkstatt“ auf eine Unterrichtsform zurückgegriffen, die den flexiblen Ein- und Ausstieg, die unterschiedlichen Kulturräume und Lernwege der Kinder berücksichtigt, niveauunabhängig ist und eine Altersdurchmischung zulässt. Die Altersdurchmischung bezieht sich nicht nur auf das biologische, sondern insbesondere auch auf das emotionale Alter. Das Modell soll jedoch nicht das Ergebnis organisatorischer Zwänge sein, sondern pädagogischen Raum bieten, allen Schülern während des Aufenthalts die Kompetenzen zu vermitteln, die sie befähigen – nach der Verteilung auf die Kommunen und der damit einsetzenden Schulpflicht – eine Regelschule zu besuchen. „ - Die Beschulungsintensität variiert je nach Standort. Bewilligt wurden bis Ende 2018 insgesamt 20 Planstellen, von denen bislang nur einige eingerichtet werden konnten. Beschäftigt werden derzeit zwischen 0 und 3,5 Lehrkräfte, so genannte „Vollzeitlehrereinheiten (VZLE)“. Teils ist nur einmal die Woche, teils fünfmal die Woche Unterricht. Unklar bleibt, wie viele Kinder an welchen Standorten jeweils derzeit tatsächlich aufhältig sind. Im Einzelnen verteilen sich die geplanten Stellen auf folgende Standorte:
– Friedland: 3,5 VZLE
– Oldenburg: 1,0 VZLE
– Osnabrück: noch in Planung
– Braunschweig: noch nicht besetzt
– Bramsche: 2,0 VZLE ab 01. Februar 2017
– Bad Fallingbostel keine Beschulung aufgrund der kurzen Verweildauer - Zum Teil werden die hauptamtlichen Kräfte durch ein zusätzliches ehrenamtliches Angebot von pensionierten Lehrer:innen ergänzt.
- Es gibt eine Lerndokumentation in Form des Basisbogens „Potenzialerfassung“, das im Übergang zur Regelschule den Lernfortschritt dokumentieren soll.
Für eine abschließende Bewertung dieses Konzepts ist es noch zu früh, zumal wesentliche Aspekte noch nicht umgesetzt sind. Zumindest in Friedland und wohl auch in Bramsche ist die Unterrichtung hinsichtlich des zeitlichen Umfangs annähernd mit der Beschulung in Regelschulen vergleichbar. An den anderen Standorten bleibt die gegenwärtige Praxis teilweise noch weit hinter dem gesetzlichen Anspruch zurück. Leider machen die Zahlen noch nicht deutlich, ob es einen festen und angemessenen Personalschlüssel gibt. Offensichtlich bemüht sich das Land mit seinem Konzept aber, dem Anspruch aller Kinder auf Bildung zukünftig gerecht zu werden.
Für alle Kinder, die „nur“ drei, maximal sechs Monate in den EAE’s sind, ist ein Lernangebot an den Standorten durchaus ein Fortschritt, gab es doch für diese Kinder lange Zeit gar kein Angebot. Es bleibt dennoch ein nicht lösbares Dilemma, dass diese Form der Unterrichtung zwar auf den Besuch von Regelschulen vorbereiten soll, aber einen Regelschulbesuch für die Dauer der Unterbringung in der Erstaufnahme selbst dann nicht einleiten darf, wenn das Kind längst in der Lage ist, dem Unterricht in deutscher Sprache zu folgen. Dies betrifft v.a. Kinder aus sog. „sicheren Herkunftsländern“: Das pädagogische Ziel einer Integration dieser Kinder in die Regelschule bricht sich an dem ordnungspolitischen Interesse an einer Isolation und Aussonderung der Flüchtlinge, denen eine sog. „negative Prognose“ erteilt wurde. Sie haben keine Perspektive auf die kommunale Verteilung und damit auch nicht auf eine (Anschluss-)Beschulung in den Regelschulen, aber eine potenziell lange Verweildauer in den EAE’s. Darunter leidet die Bildung der Kinder. Zu fordern ist daher auch weiterhin, dass alle Kinder nach spätestens sechs Monaten ein Anrecht auf eine Beschulung in den Regelschulen erhalten.
Nachfolgend dokumentieren wir die Stellungnahme der Landesaufnahmebehörden zur Unterrichtung von Flüchtlingskindern in der LAB:
„(…) Wer in Niedersachsen seinen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder seine Ausbildungs- oder Arbeitsstätte hat, ist nach Maßgabe der §§ 63 ff. NSchG zum Schulbesuch verpflichtet. Diese Schulpflicht besteht unabhängig von einer Staatsangehörigkeit oder dem Status des Asylverfahrens. Bei Asylbegehrenden beginnt der gewöhnliche Aufenthalt erst nach dem Wegfall der Verpflichtung in einer Aufnahmeeinrichtung i.S. des § 44 Abs.1 des Asylgesetzes zu wohnen.
Das Grenzdurchgangslager Friedland war die erste Aufnahmeeinrichtung des Landes Niedersachsen, in der Bildungsangebote nach dem Konzept der vor einigen Jahren durch die Niedersächsische Landesschulbehörde und LAB NI entwickelten „Interkulturellen Lernwerkstatt“ ermöglicht wurden. Eine produktive Teilnahme am Unterricht in der Regelschule setzt voraus, dass die Schülerinnen und Schüler sprachlich dem Unterricht folgen können. Hierfür werden erste Grundlagen in den Erstaufnahmeeinrichtungen gelegt. Es handelt sich also um die Vorbereitung auf den Regelunterricht (und nicht um Unterricht an sich).
Es berücksichtigt dabei insbesondere die Situation, dass aufgrund des unterschiedlichen Einreisedatums die Kinder nicht gemeinsam mit dem Unterricht starten können. Anders als im einem regulären Schuljahr kann sich die Gruppenzusammensetzung täglich ändern, der flexible Ein- und Ausstieg der Schülerinnen und Schüler, die unterschiedliche Altersstruktur, die verschiedenen Nationalitäten, die unterschiedliche intellektuelle Ausprägung sowie die unterschiedlichen Bildungsbiografien müssen bei der konzeptionellen Planung berücksichtigt werden. Es ist somit nicht möglich, ein Konzept zu erarbeiten, das auf homogenen jahrgangsgleichen Lerngruppen basiert, die zur gleichen Zeit am gleichen Lerngegenstand arbeiten. Es wird daher bei der „Interkulturellen Lernwerkstatt“ auf eine Unterrichtsform zurückgegriffen, die den flexiblen Ein- und Ausstieg, die unterschiedlichen Kulturräume und Lernwege der Kinder berücksichtigt, niveauunabhängig ist und eine Altersdurchmischung zulässt. Die Altersdurchmischung bezieht sich nicht nur auf das biologische, sondern insbesondere auch auf das emotionale Alter. Das Modell soll jedoch nicht das Ergebnis organisatorischer Zwänge sein, sondern pädagogischen Raum bieten, allen Schülern während des Aufenthalts die Kompetenzen zu vermitteln, die sie befähigen – nach der Verteilung auf die Kommunen und der damit einsetzenden Schulpflicht – eine Regelschule zu besuchen.
Das Konzept der „Interkulturellen Lernwerkstatt“ wird schrittweise auf andere Erstaufnahmeeinrichtungen übertragen werden.
Der Gesetzgeber hat deswegen seit diesem Jahr – zunächst befristet bis zum 31.12.2018 – die Möglichkeit geschaffen, Lehrkräfte in einem Umfang von insgesamt bis zu 20 Vollzeitlehrereinheiten (VZLE) aus ihren Planstellen vorübergehend an die Erstaufnahmeeinrichtungen abzuordnen, um dort Bildungsangebote durchführen zu können. An den Standort des GDL Friedland sind zurzeit 3,5 VZLE abgeordnet, in Oldenburg 1,0 VZLE. Die Auswahlgespräche für den ausgeschriebenen Abordnungsdienstposten an die EAE Osnabrück finden in Kürze statt. Auf den ausgeschriebenen Abordnungsdienstposten an der EAE Braunschweig hat sich niemand mit Bewerbungsfähigkeit gemeldet, hier wir erneut ausgeschrieben. An die EAE Bramsche sollen möglichst zum 01.02.2017 2,0 VZLE abgeordnet werden. Im Februar ist eine konzeptionelle Erweiterung und Optimierung der ‚Interkulturellen Lernwerkstatt‘ mit allen diesen Lehrkräften und dem Kultusministerium geplant.
Darüber hinaus wird über eine Kooperation mit Bildungseinrichtungen vor Ort wie z. B. Universitäten, Volkshochschulen oder freie Bildungseinrichtungen sowie mit Unterstützung ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer eine Ausweitung der Versorgung mit Bildungsangeboten in den EAE vorgenommen.
Das Niedersächsische Kultusministerium hat außerdem in Absprache mit dem Niedersächsischen Innenministerium einen Basisbogen zur Potenzialerfassung und als Anlage eine zweiseitige Lerndokumentation für die Erst- und Notaufnahmeeinrichtungen des Landes Niedersachsen erstellt. Je nach Verweildauer der Kinder und Jugendlichen in einer EAE wird entweder nur der Basisbogen oder – bei längerer Verweildauer dort – auch die Dokumentation der Lernentwicklung zur Anwendung kommen. Die Bögen ermöglichen den Transfer erster Beobachtungen bzw. Feststellungen der Erstaufnahme in das Regelschulsystem.
Diese Lerndokumentation bezieht Unterstützungsbedarfe in die ganzheitliche Betrachtung ein und weist abschließend auf besondere Stärken und Begabungen hin (Vermeidung von Defizitorientierung). Die Bögen werden im Rahmen der Überarbeitung des modularen Konzeptes der „Interkulturellen Lernwerkstatt“ und dessen Übertragung auf andere EAE-Standorte ein Bestandteil der neuen Konzeption werden.
Derzeit sind in den niedersächsischen Erstaufnahmeeinrichtungen und Ankunftszentren 843 Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 0 und 17 Jahren. 463 von ihnen stammen aus sicheren Herkunftsländern. Die Angebote an den einzelnen Standorten gestalten sich wie folgt zusammen:
Am Standort Bramsche werden die Kinder und Jugendlichen in Sprachlernklassen im Grundschulbereich sowie der Sekundarstufe I auf dem Gelände der LAB unterrichtet. Regelmäßig an fünf Tagen in der Woche, in der Regel von 08:10 Uhr bis 13:10 Uhr, finden je fünf bis sechs Stunden Unterricht statt. Die Gruppen haben eine Stärke von 10-16 Schülern. Der Unterricht wird durch weitere Angebote von Kooperationspartnern: Kreissportbund Osnabrück-Land (Turnen), DLRG (Schwimmkurs) und TuS Bramsche (Handball) ergänzt. Für den Grundschulbereich stehen 1-2 Lehrkräfte von der Grundschule Hesepe je Sprachlernklasse als Klassen- und Fachlehrkraft zur Verfügung. Die Anzahl der Gruppen richtet sich nach den Schülerzahlen. Zurzeit wird in drei Förderklassen unterrichtet. Für die Sekundarstufe I wird zurzeit durch Lehrkräfte der Hauptschule Bramsche in zwei Förderklassen unterrichtet.
Am Standort Braunschweig wird eine Lehrkraft über die Landesschulbehörde Niedersachsen mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von vier Schulstunden an die LAB NI abgestellt. Die Lehrkraft unterrichtet donnerstags von 9.00 – 12.00 Uhr. Das Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche im Alter von 6-15 Jahren, wobei die Gruppengröße etwa 12 Personen umfasst. Darüber hinaus wird ein niedrigschwelliger Deutschunterricht einmal in der Woche von einer ehrenamtlichen, pensionierten Lehrkraft in unserem Kinderzimmer angeboten. Dieses Angebot wird durch zusätzlichem Deutschunterricht unserer Erzieherinnen ergänzt.
Im Juni 2016 wurde vom Kultusministerium eine Stelle für eine Lehrkraft in Vollzeit für den Standort Braunschweig ausgeschrieben. Diese Stelle konnten leider aufgrund der Absagen der beiden Bewerberinnen nicht besetzt werden. Es sollen neue Ausschreibungen erfolgen.
Am Standort GDL Friedland werden Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 15 Jahren auf den Besuch der Regelschule vorbereitet. Es wird versucht, allen Interessierten die Teilnahme am Unterricht zu ermöglichen. Die einzelnen Gruppen sollten aus nicht mehr als 15 Schülern bestehen. Unterrichtet wird montags bis freitags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.15 Uhr (5 Unterrichtsstunden je 45 Min.). Montags bis mittwochs wird zusätzlich am Nachmittag (jeweils 2 Ustd.) für einzelne Gruppen Unterricht angeboten. Derzeit sind vier Lehrkräfte (davon eine in Teilzeit) am Standort GDL Friedland beschäftigt.
Am Standort Oldenburg werden derzeit zwei Kurse, die maximal 16 Schülerinnen und Schüler – je nach Alphabetisierung – aufnehmen können, angeboten. Ab Mitte Dezember erfolgt die Einrichtung eines 3. Kurses. Jeder Kurs findet täglich im Umfang von zwei Zeitstunden statt. In der Einrichtung ist zurzeit eine aus dem niedersächsischen Schuldienst abgeordnete Lehrkraft im Umfang von 40 Stunden tätig.
Am Standort Osnabrück findet Schulvorbereitungsunterricht für Kinder und Jugendliche im Alter von 6-16 Jahren statt. Die Lehrkraft hierfür wurde vom Kultusministerium eingestellt. Das Angebot wird durch ein Beschulungsangebot von vier pensionierten Lehrkräften ergänzt, die seitens der Diakonie über Spenden finanziert werden. Es werden verschiedene, der jeweiligen Altersstufe entsprechenden, Curricula vorgehalten.
Da die Kinder und Jugendlichen nur eine kurze Zeit im Ankunftszentrum Bad Fallingbostel/Oerbke aufhältig sind und sie in dieser Zeit in die bürokratischen Abläufe eingespannt sind, findet hier kein Schulvorbereitungsunterricht statt. (…)“
Wenn Sie individuell Beratung und Unterstützung brauchen, wenden Sie sich bitte an ...