Das Land Niedersachsen will die Verfahrensberatung bei Asylanträgen für Flüchtlinge verbessern.

von links nach rechts: Kai Weber (Flüchtlingsrat), Dr. Susanne Graf (MI), Katja Wilken-Klein (BAMF), Detlef Schütte (BAMF), Margret Pues (DICV Osnabrück), Herbert Jelit (MS)
von links nach rechts: Kai Weber (Flüchtlingsrat), Dr. Susanne Graf (MI), Katja Wilken-Klein (BAMF), Detlef Schütte (BAMF), Margret Pues (DICV Osnabrück), Herbert Jelit (MS)

Osnabrück. Im Ankunftszentrum Fallingbostel und in dem in der nächsten Woche öffnenden Aufnahmezentrum in Bramsche wird es zukünftig eine qualifizierte Asylverfahrensberatung für Asylbewerber:innen geben. Das haben Vertreter:innen des Innen- und Sozialministeriums am vergangenen Samstag auf einer Tagung von niedersächsischen Flüchtlingsinitiativen in Osnabrück zugesagt. Das Sozialministerium wird die Kosten für jeweils zwei Stellen, Mann und Frau, an beiden Standorten übernehmen. „Zwei Personalstellen reichen zwar nicht aus, um innerhalb von zwei Wochen bis zu 700 Asylsuchende zu beraten. Aber das ist immerhin ein Einstieg in eine vom Land finanzierte Orientierung und Beratung von Flüchtlingen vor bzw. im Rahmen der Asylantragstellung“, kommentierte Geschäftsführer Kai Weber die Entscheidung der Landesregierung. Der Flüchtlingsrat wies darauf hin, dass die baden-württembergische Landesregierung im Ankunftszentrum Heidelberg mehr als 20 Stellen für Asylverfahrensberatung geschaffen hat.

Auf der Osnabrücker Tagung hatten Vertreter:innen von Flüchtlingsinitiativen und Wohlfahrtsverbänden die Aufnahmebedingungen, die Qualität der Asylentscheidungen und das Fehlen einer Verfahrensberatung in Bad Fallingbostel scharf kritisiert und die Einhaltung der gemäß EU-Aufnahmerichtlinie vorgeschriebenen Mindeststandards eingefordert (siehe AMBA-Presseerklärung vom 08.11.2016). Das Land will die Erstaufnahme zukünftig zum größten Teil über zwei Aufnahmezentren abwickeln: Bramsche und Fallingbostel.

Die ehrenamtlichen Flüchtlingshelfer:innen halten das Aufnahmezentrum Fallingbostel auf Dauer für ungeeignet. Es liegt auf einem Militärgelände, auf dem auch weiterhin Schießübungen stattfinden, ist vier Kilometer vom Bahnhof entfernt und mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zu erreichen, was alte und gehbehinderte Asylsuchende vor erhebliche Probleme stellt. Mitarbeiter:innen von Wohlfahrtsverbänden und unabhängige Hilfsorganisationen haben dort keinen Zutritt, selbst Dolmetscher:innen und Vertrauenspersonen der Flüchtlinge werden oftmals nicht oder nur mit Schwierigkeiten zugelassen. Thomas Heek, Leiter der Caritasstelle Friedland, erläuterte die Funktionen und Aufgaben der Erstaufnahme aus NGO-Perspektive. Er betonte, dass vulnerable Flüchtlinge gemäß der Aufnahmerichtlinie einen Anspruch auf gezielte Unterstützung haben, und dass ein aktiver Truppenübungsplatz insbesondere bei Kriegsflüchtlingen eine Retraumatisierung bewirken könne.

An der Tagung in der Universität Osnabrück nahmen Vertreter:innen von etwa 50 Flüchtlingsinitiativen, Wohlfahrtsverbänden und Selbstorganisationen teil. Dr. Susanne Graf vom niedersächsischen Innenministerien beschrieb die schwierige Aufnahmesituation insbesondere in den Monaten Oktober bis Dezember 2015 und erläuterte die Pläne des Landes, Flüchtlinge nach Abschluss aller Formalitäten in den Ankunftszentren in die Erstaufnahmeeinrichtungen zu überweisen, durch Wegweiserkurse zu orientieren, auf den Arbeitsmarkt vorzubereiten und auf die Kommunen zu verteilen. Bis 2018 seien alle Erstaufnahmeeinrichtungen durchfinanziert. Erst danach werde geprüft, ob alle Standorte auch weiterhin gebraucht würden.

img_0862Katja Wilken-Klein, Leiterin des operativen Bereichs beim BAMF Nürnberg, und Detlef Schütte, BAMF-Referatsleiter Friedland, und Ansprechpartner für Niedersachsen/Bremen, erläuterten anschließend die organisatorischen Änderungen beim BAMF und das Konzept der Ankunftszentren. Dieses Konzept sei die Antwort gewesen auf die organisatorische und personelle Überlastung des BAMF, das mit der Vielzahl der Asylanträge und Eingaben 2015 nicht mehr umzugehen wusste und in Papieren „erstickt“ sei. Die Zahl der mit der Anhörung und Entscheidung von Asylanträgen befassten Kolleg:innen beim BAMF sei von 150 (2014) über 400 (2015) auf inzwischen über 2.700 (2016) gestiegen. Allein im Jahr 2016 habe das BAMF inzwischen rund 800.000 Asylanträge bearbeitet. Freimütig räumten die BAMF-Vertreter:innen ein, dass es im Rahmen der Anhörung und Entscheidung immer wieder auch zu Mängeln gekommen sei, insbesondere in den Ankunftszentren, wo das Personal in drei bis fünfwöchigen Schnellkursen eingearbeitet worden sei. Sie boten an, bei Kritik an den Anhörungen und Entscheidungen eine Überprüfung durch das BAMF zu veranlassen. In Niedersachsen hat das BAMF die entsprechenden Kontaktdaten öffentlich bekannt gegeben, siehe Telefonliste BAMF. Vertreter:innen von Initiativen und Verbänden kritisierten das BAMF v.a. wegen der – gemessen an 2015 – restriktiveren Anerkennungspraxis bei syrischen Flüchtlingen, aber auch bei Geflüchteten aus dem Irak, Eritrea oder Afghanistan. Darüber hinaus forderten die Initiativen die Aufhebung der Trennung zwischen Anhörung und Entscheidung sowie die Auflösung der sog. „Entscheidungszentren“.

 

 

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