Das Bündnis „Recht auf Stadt – never mind the papers“ ruft für kommenden Sonnabend, 22.10. in Hamburg zu einer Demonstration gegen Abschiebungen nach Afghanistan auf (Aufruf siehe hier).
Während Anfang Oktober die EU mit der afghanischen Regierung ein Abkommen („Joint Way Forward On migration issues between Afghanistan and the EU“) ausgehandelt hat, das die massenhafte Abschiebung von afghanischen Flüchtlingen aus der EU ermöglichen soll (siehe u.a. hier), senkt das BAMF die Anerkennungsquote bei den Anträgen von Asylsuchenden aus Afghanistan aus politischen Erwägungen massiv auf mittlerweile unter 50% (gegenüber ca. 70% noch im August dieses Jahres, siehe u.a. Pro Asyl hier). Die Absicht, verstärkt nach Afghanistan abschieben zu wollen, hatte Bundesinnenminister Thomas De Maizière bereits im Oktober 2015 angekündigt (siehe u.a. hier). Nun wird mit dem Abkommen der Druck auf afghanische Flüchtlinge in Deutschland und der gesamten EU erhöht.
Die Situation in Afghanistan hat sich jedoch keineswegs verbessert, sondern eher sogar noch verschärft. Wer Beweise dafür sucht, kann u.a. bei den hier genannten Quellen fündig werden. Auch kann nicht ernsthaft von sicheren Regionen die Rede sein, die eine landesinterne Fluchtalternative sein könnten oder Abschiebungen in gewisse Regionen vertretbar erscheinen lassen.
Vor diesem Hintergrund fordert der Flüchtlingsrat Niedersachsen, dass die niedersächsische Landesregierung weiterhin keine Abschiebungen nach Afghanistan zulässt und sich stattdessen vielmehr für ein Bleiberecht der afghanischen Flüchtlinge einsetzt.
Als einen ersten Schritt, die Verunsicherung bei den afghanischen Flüchtlingen in Niedersachsen abzubauen, erwartet der Flüchtlingsrat, dem Beispiel aus Rheinland-Pfalz (siehe hier) zu folgen und per Erlass zumindest klar zu stellen, dass auch weiterhin Abschiebungen in der Regel nicht durchgeführt werden sollen, stattdessen vielmehr auf Grund von faktischer Integration die Möglichkeiten der Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen genutzt werden sollten.
Letztlich kann solch ein Erlass aber ein Bleiberecht für afghanische Flüchtlinge, auch wenn sie im Asylverfahren abgelehnt wurden, nicht ersetzen.
Informationen zum Inhalt der Vereinbarungen zwischen der EU und der afghanischen Regierung auf Deutsch und auf Farsi sind einem Beitrag von WDR for you zu entnehmen, siehe hier.
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