Die gesetzliche Altfallregelung in § 104 a und b AufenthG-E

Die geplanten gesetzlichen Bleiberechtsregelung aus der Sicht der SPD-Bundestagsfraktion (pdf).

gez. Kai Weber


„Liebe Freundinnen, liebe Freunde, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

anhängend stelle ich als word-Datei ein klarstellendes „Papier“ des Vorsitzenden des AK Innenpolitik der SPD-Bundestagsfraktion, Dr. Dieter Wiefelspütz MdB, zur Verfügung. Dieses erläutert die gesetzliche Altfallregelung in § 104a und b des AufentG-Entwurfs, über den die Koalitionspartner auf Bundesebene – *_leider gegen den erbitterten Widerstand Niedersachsens_* – Einvernehmen erzielt haben.

Wir können davon ausgehen, dass diese Regelung als Gesetz in Kraft treten wird.
Mit herzlichen Grüssen

Klaus-Peter Bachmann
Mitglied des Nieders. Landtages“

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7 Gedanken zu „Die gesetzliche Altfallregelung in § 104 a und b AufenthG-E“

  1. Hallo

    kann ich mit neu gesetzliche Altfallregelung meine arbeiterlaubnis wieder bekommen?,,ich bin ledig und zeit 08,2000 im Deutschland. am 08,2001 bis 05,2006 habe ich voll gearbeitet aber leider wegen meine duldung habe ich meine arbeiterlaubnis verloren.
    Gruß farhad

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  2. Unter die gesetzliche Bleiberechtsregelung fallen
    – Einzelpersonen, die vor dem 1.7.1999 eingereist sind und
    – Familien oder Flüchtlinge, die als unbegleitete Minderjährige vor dem 1.7.2001 eingereist sind,
    wenn bestimmte weitere Bedingungen erfüllt sind.
    Dem neuen Aufenthaltsrecht zufolge steht Ihnen aber auch mit einer Duldung nach vierjährigem Aufenthalt eine uneingeschränkte Arbeitserlaubnis zu. Dies gilt allerdings dann nicht, wenn die Ausländerbehörde nach § 11 BeschVerfV ein Arbeitsverbot gegen Sie verhängt hat, z.B. weil sie ihrer Verpflichtung zur Mitwirkung bei Ihrer eigenen Abschiebung nicht nachgekommen sind, sich also etwa geweigert haben, bei der Botschaft einen Heimatpass zu beantragen. Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich doch am besten direkt an die Geschäftsstelle des Flüchtlingsrats, dann können wir Ihre individuellen Umstände besprechen.

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  3. Hallo
    Ich bin seit 1993 hier in der BRD habe im Jahre 2001 ( aus humanären Gründen ) meine Aufenthaltserlaubnis bekommen und frage mich nun ob meine kinder einen Antrag auf einbürgerung stellen können ,da sie hier schon seit langer zeit in die schule gehen ( 13.klasse /10.Klasse/6.kl)und sich demnach entspr. in die Gesellschaft intigriert haben .Ich bin selber Elektroniker und arbeite zur zeit wollte fragen , welche Rechte uns erteilt sind und was wir machen könnten……bitte um Rückantwort!! :)

    mfg Alan

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  4. Es ist sehr schwer, Ihnen über die Homepage zu Ihrer individuellen Situation eine qualifizierte Auskunft zu geben, da die Antwort auf Ihre Frage von vielen ungeklärten Faktoren abhängt. Wenn Sie mir Kopien Ihrer Aufenthaltserlaubnis und weitere Informationen zur Dauer Ihrer Beschäftigung und zu dem Grund der erstmaligen Erteilung Ihrer AE an die Geschaeftsstelle schicken, gebe ich ihnen gern weitere Auskunft. gez. Kai Weber

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  5. Hallo, ich bin seid 1986 in Deutschland und habe jetzt erst eine Aufenthaltserlaubnis nach 104 a satz 1 abs 1 bekommen.Um meine Aufenthaltserlaubnis ende 2009 zu verlängern muss ich Arbeiten gehen und mein ganzes Lebensunterhalt sichern.
    Es ist aber sehr schwehr, da ich 3 Kleine Kinder habe
    (6 JAHRE, 2 jAHRE, 4 Monate).Und mein Lebenspartner hat bis jetzt eine Duldung, er kann aber nicht arbeiten, da er keine Arbeitserlaubnis bekommt.
    Meine Frage ist jetzt: Krieg ich ende 2009 meine aufenthaltserlaubnis verlängert?Auch wen ich nicht arbeiten gehe( weil ich drei kleine Kinder habe)?
    Oder nicht, da meine Lebenspartner auf die Kinder aufpassen kann und ich arbeiten sollte?.
    Immerhin war ich bis vor 4 Monaten schwanger.Und mein Lebenspartner kann nicht wie ich auf die kinder Aufpassen (wickeln, flascha machen usw.)Warte auf Antworten, hoffe das jemand mir helfen kann.

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  6. hallo bin seid von 16.04.2000 eingereist zu zeit habe ein duldung die ich jede 3 monate verlängern muss,ein arbeits erlaubniss habe ich schon und arbeite auch meine frage ist ob ich ein aufenthalterlaubniss bekommen kann?

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  7. sehr geherte damen und herren ich habe deutsche statsangehörechkeit und meine kinder leben über 2jahren mit ofentahlt erlaubnis wan kann meine kinder deutschestatsangehörechkeit beantragen danke für die hilfe mit freundlichen grüsen herr naeem

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