SCHULE FÜR ALLE – Das Recht auf Bildung kennt keine Ausnahme!

SCHULE FÜR ALLE – Das Recht auf Bildung kennt keine Ausnahme

Anlässlich der heute in Bremen stattfindenden Kultusministerkonferenz (KMK) kritisieren die Landesflüchtlingsräte, Jugendliche ohne Grenzen und der Fachverband BumF e.V. – unterstützt von der GEW und Pro Asyl – die Ausgrenzung zehntausender junger Flüchtlinge vom Lernort Schule und fordern: Schule für alle ohne Ausnahmen.

Das neue Schuljahr hat begonnen, doch viele geflüchtete Kinder, Jugendliche und Heranwachsende sind außen vor. Für sie herrscht Lageralltag statt Schulalltag – obwohl sie seit Monaten, zum Teil schon über einem Jahr in Deutschland leben. Bundesweit sind zehntausende junge Menschen betroffen. Es sind viele jüngere Kinder im Alter ab 6 Jahren betroffen, insbesondere wenn sie in Aufnahmeeinrichtungen leben, noch nicht auf Kommunen oder Bezirke verteilt wurden und daher in einigen Ländern nicht der Schulpflicht unterliegen. Aber insbesondere auch 16- bis 27jährige Flüchtlinge, unter ihnen viele, die als unbegleitete Minderjährige eingereist sind.

Auch geflüchtete Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Bildung,“ betont Jibran Khalil von Jugendliche ohne Grenzen, der bundesweit aktiven Selbstorganisation junger Geflüchteter. „Viele wollen begonnene Bildungswege weiterführen oder abschließen und eine Ausbildung oder ein Studium beginnen.“ Doch viele warten vergeblich darauf, ihren im Herkunftsland begonnenen Bildungsweg fortzusetzen – und auf ihre erste Schultüte.

Benachteiligung und Ausgrenzung bestimmen weiterhin das Bildungssystem, auch in Niedersachsen. Geflüchtete Kinder und Jugendliche haben deutlich schlechtere Bildungschancen und -perspektiven.  „Den jungen Menschen muss eine gleichberechtigte Teilhabe am Bildungssystem gewährleistet werden, damit sie ihr Potenzial entfalten, ihre Bildungsbiographie fortsetzen und sich Perspektiven aufbauen können“ , so Dörthe Hinz vom Flüchtlingsrat Niedersachsen.

Die Fortführung des bisherigen Bildungsweges bleibt oft verwehrt durch insbesondere fehlende Bildungsstanderfassung und führt damit zu erneuten Brüchen in der Bildungsbiographie.
In Niedersachsen gibt es zwar mit dem SPRINT-Projekt ein Berufschulangebot bis zum 21. Lebensjahr. Einen Anspruch für die nicht mehr schulpflichtigen jungen Menschen besteht jedoch nicht. Alternativen zum SPRINT-Projekt gibt es kaum, für all diejenigen, die ihre schulische Bildung fortsetzen bzw. abschließen möchten. Der immense Bedarf an Bildungsangeboten und Zugängen über die Volljährigkeit hinaus, wird deutlich durch fortbestehende Wartelisten in diesem Bereich. Besonders betroffen davon sind viele junge Volljährige sowie einige der rund 4.000 eingereisten unbegleiteten Minderjährigen in Niedersachsen.

Eine aktuelle Bestandsaufnahme der Landesflüchtlingsräte über den tatsächlichen Bildungszugang für geflüchtete Kinder und Jugendliche in Deutschland belegt die strukturelle Ausgrenzung Zehntausender vom Lernort Schule. Lageberichte des Bundesfachverband umF, erstellt im Auftrag von UNICEF, zeigen, dass insbesondere Kinder in Erstaufnahmeeinrichtungen monatelang systematisch vom Regelschulbesuch ausgeschlossen werden. In vielen Bundesländern werden Personen aus sogenannten „sicheren Herkunftsländern“ langfristig oder dauerhaft in Aufnahmeeinrichtungen untergebracht. Sie erhalten, wenn überhaupt, einen Ersatzunterricht für wenige Stunden am Tag, eine Schule besuchen sie meist nicht.

Diese Praxis ist ein gleich mehrfacher Rechtsverstoß. Das Recht auf Bildung ist ein Grundrecht. Es ist im Artikel 28 der UN-Kinderrechtskonvention, in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und auch in Art. 14 der EU-Aufnahmerichtlinie (2013/33) festgeschrieben.

Wir fordern: Schule für alle ohne Ausnahmen!:

  • Es müssen unverzüglich ausreichende Regelschulplätze für neu zugezogene schulpflichtige Kinder und Jugendliche zur Verfügung gestellt werden und dafür geeignete strukturelle und personelle Rahmenbedingungen geschaffen werden.
  • Die Umsetzung der Schulpflicht bzw. des Rechts auf diskriminierungsfreien Zugang zu Bildung ab dem ersten Tag, spätestens zwei Wochen nach Ankunft. Voraussetzung hierfür ist ein zügiges Ankommen von Neueinreisenden in Kommunen und Bezirke.
  • Der Zugang zu Bildungsangeboten muss passend zum Lern- und Bildungsstand der Kinder und Jugendlichen sowie ihren sonstigen Voraussetzungen gewährleistet werden.
  • Junge Menschen bis 27 Jahre brauchen flächendeckend und systematisch die Möglichkeit schulische Bildung und Abschlüsse nachzuholen – etwa über die Erweiterung der (Berufs-)Schulpflicht.
  • Die Bildungsförderung (BAföG und BAB) muss für alle Jugendliche und junge erwachsene Geflüchtete geöffnet werden.

Eine Kampagne der Landesflüchtlingsräte, dem BumF e.V. und Jugendlichen ohne Grenzen – unterstützt von der GEW und Pro Asyl.
 

Weitere Infos unter:  www.kampagne-schule-fuer-alle.de

www.facebook.com/Schulefueralle

 

 

 

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