Kein Konto wegen BüMA? Ankunftsnachweis beantragen!

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Seit dem 11.04.2016 werden neuankommende Flüchtlinge nach ihrer Ankunft in der LAB NI elektronisch registriert und erhalten den Ankunftsnachweis. Zwischenzeitlich können ankommende Flüchtlinge in der Regel unmittelbar einen Asylantrag stellen und erhalten dann eine aufenthaltsrechtliche Gestattung. BÜMAs werden dementsprechend nicht mehr ausgestellt.

Die Gruppe der Flüchtlinge, die noch keinen Ankunftsnachweis erhalten haben und auch noch keinen Asylantrag stellen konnten, bilden das sog. „EASY-GAP“. Diese Flüchtlinge haben nach ihrer Ankunft eine BÜMA o.ä. erhalten und haben damit oft das Problem, dass ihnen der Zugang zu bestimmten Leistungen verwehrt bleibt. Banken und Sparkassen haben z.B. vereinzelt die Einrichtung eines Kontos für Asylsuchende verweigert oder ein bereits eingerichtetes Konto wieder in Frage gestellt, weil der neue Rechtslage zufolge zwar die Ausenthaltsgestattung, der Ankunftsnachweis oder die Duldung als hinreichenden Identitätsnachweis akzeptiert wird, nicht aber die BüMA.

Der Flüchtlingsrat hat sich daher an die Landesregierung gewandt und darum gebeten, diesem Personenkreis eine unbürokratische Nachregistrierung zur Ausstellung eines sog. Ankunftsnachweises über die LAB Niedersachsen zu ermöglichen. Das Innenministerium erklärt dazu mit Schreiben vom 31.08.2016:

„Der Abbau des EASY-GAPs liegt in der Verantwortung des BAMF, welches mit der Nachregistrierung begonnen hat und einen vollständigen Abbau bis Ende September 2016 anstrebt. Sollte es dann noch Flüchtlinge oder andere Aufhältige geben, die weder über eine Gestattung, einen Ankunftsnachweis oder eine Duldung verfügen, dann können diese sich grundsätzlich gemäß § 63a AsylG an das BAMF oder die LAB NI wenden, um eine entsprechende Bescheinigung zu erhalten. Im Hinblick auf die o.g. derzeitige Praxis des BAMF, dass Schutzsuchende in der Regel sofort einen Asylantrag stellen können, sollten sich diese gleich an das BAMF wenden“

In entsprechenden Fällen raten wir, zunächst mit den Banken bzw. Sparkassen zu reden und auf darauf zu verweisen, dass die BüMA als Identitätsbescheinigung bald durch andere Bescheinigungen ersetzt werden soll, die eine Kontoführung ermöglichen. Sollte eine Kontokündigung drohen, raten wir zur Beantragung eines Ankunftsnachweises beim BAMF.

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