Auswärtiges Amt lässt Familienangehörige weiterhin lange warten

Infos aus: Fachinformationen des DRK-Suchdienstes zum Familiennachzug von und zu Flüchtlingen (August  2016)

Die Wartezeiten auf einen Termin bei den Deutschen Botschaften sind nach wie vor skandalös lang. Aus einer Antwort des Auswärtigen Amts vom 25. Juli 2016 auf eine schriftliche Anfrage geht hervor,  dass  die  Wartezeit  auf  einen  Termin  für  die  Familienzusammenführung  mit irakischen  Flüchtlingen  in  Deutschland  derzeit  beim  Deutschen  Generalkonsulat  in Erbil/Nordirak  15  bis  18  Monate  und  bei  den  Deutschen  Botschaften  in  Ankara/Türkei und Amman/Jordanien drei bis vier Monate beträgt.Während die Vergabe von Terminen über die deutsche Botschaft in Kabul in vertretbarer Zeit zu erfolgen scheint, ist es für eritreische Flüchtlinge derzeit unmöglich, bei der Deutschen Botschaft in Addis Abbeba überhaupt einen Termin zu erhalten. Die  Deutsche  Botschaft  in  Beirut/Libanon  weist  derzeit  auf  der  Startseite  ihrer  Website darauf  hin,  dass  Familienangehörige  von  syrischen  Flüchtlingen,  die  einen  Termin  bei der  Botschaft  über  die  E-Mail-Adresse  familiennachzug.syrien@auswaertiges-amt.de buchen möchten,  erst  nach  4  bis  5  Monaten  mit  der  Bearbeitung  ihrer  Terminanfrage  rechnen können.

Nach wie vor wird damit der Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen vielfach auf dem Verwaltungsweg ausgehebelt: Die Geflüchteten haben zwar einen Rechtsanspruch, können ihn aber oftmals über lange Zeiträume nicht einlösen. Statt für Visumsanträge mehr Personal einzustellen und das Verfahren zu vereinfachen, also etwa die Antragstellung schriftlich online zu ermöglichen und Anträge zentral zu bearbeiten, setzt das Auswärtige Amt weiterhin auf Verschleppung.

Wo ein Antrag auf Familiennachzug möglich ist, können sich die  Flüchtlinge  nicht aussuchen: Grundsätzlich  können  Iraker:innen  mit  gewöhnlichem  Aufenthalt  im  Nordirak  (Provinzen  Erbil, Dohuk,  Suleimaniya)  ihren  Antrag  auf  Familienzusammenführung  im  Deutschen Generalkonsulat  Erbil  oder  in  der  Deutschen  Botschaft  in  Ankara  stellen.  Iraker:innen  mit gewöhnlichem  Aufenthalt  im  Mittel-  und  Südirak  können  ihren  Antrag  auf Familienzusammenführung  bei  der  Deutschen  Botschaft  in  Amman  stellen.  Sollte  ein Visumantrag  in  Amman  nachweislich  nicht  zumutbar  sein,  kann  der  Antrag  auch  bei  der Deutschen Botschaft in Ankara gestellt werden. Die  deutschen  Auslandsvertretungen  in  der  Türkei  weisen  allerdings  derzeit  auf  ihrer Website  darauf  hin,  dass  aufgrund  organisatorischer  Änderungen  Terminbuchungen  für Iraker:innen derzeit außer in humanitären Notfällen nicht möglich seien. Das DRK empfielt, die Website der deutschen Auslandsvertretungen  in  der  Türkei  regelmäßig  zu besuchen,  um  festzustellen, wann eine Terminbuchung erneut möglich ist.

Zu  den  Wartezeiten  auf  einen  Termin  für  Angehörige  von  afghanischen  Flüchtlingen  in der  Deutschen  Botschaft  Kabul/Afghanistan  konnte  das  Auswärtige  Amt  keine  konkrete Angabe  machen,  da  Termine  dort  online  im  Drei-Monats-Rhythmus  freigeschaltet  würden (siehe  Schrifltiche Frage_Nr 7-74_Familiennachzug).  Ende  Juli  standen  jedoch  online  z.  B.  Termine  für  Mitte  August  zur Verfügung.

Dagegen ist der legale Familiennachzug für eritreische Flüchtlinge über Äthiopien derzeit praktisch ausgesetzt. Aus  der  Antwort  des  Auswärtigen  Amts  vom  18.  Juli  2016  auf  eine  weitere  schriftliche Anfrage  geht  hervor,  dass  in  der  Deutschen  Botschaft in Addis Abeba/Äthiopien derzeit,  wie  bereits  im  Online-Terminbuchungssystem der Botschaft vermerkt, keine Termine gebucht  werden  können.  Alle Termine bis April 2017 seien  derzeit ausgebucht. Zudem gäbe es  derzeit  räumliche  Einschränkungen  in  der  Botschaft.  Neue  Termine  werden  laut  Angabe im  Online-Buchungssystem  voraussichtlich  wieder  Anfang  2017  buchbar  sein.  Nur  in  „besonderen  Einzelfällen,  in  denen nachweislich  außergewöhnliche  humanitäre  oder  medizinisch  begründete  Umstände vorliegen“, könnten   Sondertermine  an  der  Botschaft  Addis  Abeba  vergeben  werden  (siehe Schrifltiche Frage_Nr 7-50_Familiennachzug Äthiopien).

Die  Deutsche  Botschaft  in  Beirut/Libanon  weist  derzeit  auf  der  Startseite  ihrer  Website darauf  hin,  dass  Familienangehörige  von  syrischen  Flüchtlingen,  die  einen  Termin  bei der  Botschaft  über  die  E-Mail-Adresse  familiennachzug.syrien@auswaertiges-amt.de buchen möchten,  erst  nach  4  bis  5  Monaten  mit  der  Bearbeitung  ihrer  Terminanfrage  rechnen können.  Die  Botschaft  bittet  von  Sachstandsanfragen  vor  Ablauf  dieses  Zeitraumes
abzusehen.

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