Infos aus: Fachinformationen des DRK-Suchdienstes zum Familiennachzug von und zu Flüchtlingen (August 2016)
Die Wartezeiten auf einen Termin bei den Deutschen Botschaften sind nach wie vor skandalös lang. Aus einer Antwort des Auswärtigen Amts vom 25. Juli 2016 auf eine schriftliche Anfrage geht hervor, dass die Wartezeit auf einen Termin für die Familienzusammenführung mit irakischen Flüchtlingen in Deutschland derzeit beim Deutschen Generalkonsulat in Erbil/Nordirak 15 bis 18 Monate und bei den Deutschen Botschaften in Ankara/Türkei und Amman/Jordanien drei bis vier Monate beträgt.Während die Vergabe von Terminen über die deutsche Botschaft in Kabul in vertretbarer Zeit zu erfolgen scheint, ist es für eritreische Flüchtlinge derzeit unmöglich, bei der Deutschen Botschaft in Addis Abbeba überhaupt einen Termin zu erhalten. Die Deutsche Botschaft in Beirut/Libanon weist derzeit auf der Startseite ihrer Website darauf hin, dass Familienangehörige von syrischen Flüchtlingen, die einen Termin bei der Botschaft über die E-Mail-Adresse familiennachzug.syrien@auswaertiges-amt.de buchen möchten, erst nach 4 bis 5 Monaten mit der Bearbeitung ihrer Terminanfrage rechnen können.
Nach wie vor wird damit der Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen vielfach auf dem Verwaltungsweg ausgehebelt: Die Geflüchteten haben zwar einen Rechtsanspruch, können ihn aber oftmals über lange Zeiträume nicht einlösen. Statt für Visumsanträge mehr Personal einzustellen und das Verfahren zu vereinfachen, also etwa die Antragstellung schriftlich online zu ermöglichen und Anträge zentral zu bearbeiten, setzt das Auswärtige Amt weiterhin auf Verschleppung.
Wo ein Antrag auf Familiennachzug möglich ist, können sich die Flüchtlinge nicht aussuchen: Grundsätzlich können Iraker:innen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Nordirak (Provinzen Erbil, Dohuk, Suleimaniya) ihren Antrag auf Familienzusammenführung im Deutschen Generalkonsulat Erbil oder in der Deutschen Botschaft in Ankara stellen. Iraker:innen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Mittel- und Südirak können ihren Antrag auf Familienzusammenführung bei der Deutschen Botschaft in Amman stellen. Sollte ein Visumantrag in Amman nachweislich nicht zumutbar sein, kann der Antrag auch bei der Deutschen Botschaft in Ankara gestellt werden. Die deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei weisen allerdings derzeit auf ihrer Website darauf hin, dass aufgrund organisatorischer Änderungen Terminbuchungen für Iraker:innen derzeit außer in humanitären Notfällen nicht möglich seien. Das DRK empfielt, die Website der deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei regelmäßig zu besuchen, um festzustellen, wann eine Terminbuchung erneut möglich ist.
Zu den Wartezeiten auf einen Termin für Angehörige von afghanischen Flüchtlingen in der Deutschen Botschaft Kabul/Afghanistan konnte das Auswärtige Amt keine konkrete Angabe machen, da Termine dort online im Drei-Monats-Rhythmus freigeschaltet würden (siehe Schrifltiche Frage_Nr 7-74_Familiennachzug). Ende Juli standen jedoch online z. B. Termine für Mitte August zur Verfügung.
Dagegen ist der legale Familiennachzug für eritreische Flüchtlinge über Äthiopien derzeit praktisch ausgesetzt. Aus der Antwort des Auswärtigen Amts vom 18. Juli 2016 auf eine weitere schriftliche Anfrage geht hervor, dass in der Deutschen Botschaft in Addis Abeba/Äthiopien derzeit, wie bereits im Online-Terminbuchungssystem der Botschaft vermerkt, keine Termine gebucht werden können. Alle Termine bis April 2017 seien derzeit ausgebucht. Zudem gäbe es derzeit räumliche Einschränkungen in der Botschaft. Neue Termine werden laut Angabe im Online-Buchungssystem voraussichtlich wieder Anfang 2017 buchbar sein. Nur in „besonderen Einzelfällen, in denen nachweislich außergewöhnliche humanitäre oder medizinisch begründete Umstände vorliegen“, könnten Sondertermine an der Botschaft Addis Abeba vergeben werden (siehe Schrifltiche Frage_Nr 7-50_Familiennachzug Äthiopien).
Die Deutsche Botschaft in Beirut/Libanon weist derzeit auf der Startseite ihrer Website darauf hin, dass Familienangehörige von syrischen Flüchtlingen, die einen Termin bei der Botschaft über die E-Mail-Adresse familiennachzug.syrien@auswaertiges-amt.de buchen möchten, erst nach 4 bis 5 Monaten mit der Bearbeitung ihrer Terminanfrage rechnen können. Die Botschaft bittet von Sachstandsanfragen vor Ablauf dieses Zeitraumes
abzusehen.
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