Aktuelle Beschulungssituation von geflüchteten Kindern und Jugendlichen in Niedersachsen? Antworten und Informationen des Kultusministeriums

Die Beschulungssituation für Minderjährige und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge hat sich im Vergleich zum Vorjahr deutlich verbessert. Die Angebotspalette und Förderangebote wurden ausgebaut und weiterentwickelt.

Aber auch weiterhin gibt es auf vielen Ebenen Handlungsbedarf und immer noch sind Kinder und Jugendliche viel zu langen Wartezeiten ausgesetzt: Insbesondere im SPRINT- Bereich kommt es in einzelnen Regionen zu langen Wartelisten. Es ist positiv, dass Niedersachsen ein Beschulungsangebot bis zum 21. Lebensjahre bereithält. Der enorme Bedarf und das artikulierte Interesse machen deutlich, wie wichtig und wertvoll ein solches Angebot ist. Die Praxis zeigt jedoch, dass das SPRINT-Modell der Weiterentwicklung bedarf, um den einzelnen Schüler*innen u.a. individuelle Weiterbildungsmöglichkeiten und demnach aufbauende Perspektiven zu ermöglichen. Zurzeit wird das Konzept „SPRINT-DUAL entwickelt, das sich an die jungen Menschen richtet, die nach Abschluss der „SPRINT“-Maßnahmen noch nicht direkt in eine berufliche Ausbildung vermittelt werden konnten.

Weiterhin halten wir es für notwendig, Beschulungsmöglichkeiten auch in der Erstaufnahme vorzuhalten. Begleitete Kinder unterliegen in der Erstaufnahme zwar nicht der Schulpflicht, aber sie haben ein Recht auf Bildung, das sie derzeit in der Regel nicht umsetzen können. Das Kultusministerium hält eine Beschulung in den Regelschulen wegen des in der Regel kurzen Aufenthalts in der Erstaufnahme nicht für praktikabel und verweist hier auf Willkommenskurse. Diese in der Regel einwöchigen Kursangebote sind sicherlich eine nette Geste, aber befriedigen in unseren Augen nicht (hinreichend) das Bedürfnis nach Bildung. Zu bedenken ist dabei auch, dass (begleitete) Flüchtlingskinder aus sogenannten „sicheren Herkunftsländern“ nicht verteilt werden und im Einzelfall über viele Monate in der Erstaufnahme untegebracht sind. Hier gilt es, weitere Förderangebote zu installieren. Positiv ist, dass das Kultusministerium für alle schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen eine Gewährleistung des Schulbesuchs innerhalb der ersten Woche nach Ankunft in der Kommune postuliert. In der Vergangenheit haben diese Kinder in Einzelfällen sechs Monate und länger auf einen Schulplatz warten müssen. Um zukünftig die Bildungseinstiege/-zugänge zu verbessern, hat das MK den Leitfaden „Schulpflicht in Niedersachsen für begleitete und unbegleite Kinder und Jugendliche aus dem Ausland – Clearingstelle “ erstellt, der als hilfreiche Orientierung für Landkreise und Kommunen dienen kann.

Die aus dem Leitfaden hervorgehende Idee ist es, schnellere und individuellere Zugänge in das Bildungssystem zu ermöglichen, durch gegenseitige Unterstützung und Vernetzung der beteiligte Behörden und Einrichtungen. Diese Form der Vernetzung und „Bildungskoordination“, mit dem Ziel eines ressourcengesteuerten Schulbesuchs sehen wir als sehr sinnvoll an und hoffen, dass dieser Leitfaden dazu entsprechend anstoßen kann.

Es ist entscheidend und muss deutlich fokussiert werden, dass Bildungseinstiege ermöglicht werden, die sich an der jeweiligen Altersgruppe, vorherigem Bildungsweg und vorhandenen Kompetenzen orientieren.

Hier die Links zu entsprechenden Unterlagen zu Anfragen und Informationen im Bereich der Beschulung/Bildungsangebote:

– Weitere Links:

Informationen zum SPRINT-Projekt:

https://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/projekte/sprint https://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/projekte/sprint/SPRINT_DB_H.pdf

 
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