Der Flüchtlingsrat Brandenburg vergibt seit 1997 zu diesem Tage den DENKZETTEL für systeminternen und strukturellen Rassismus in Brandenburger Behörden und ßmtern.
Der diesjährige DENKZETTEL für strukturellen und systeminternen Rassismus geht an:
Herrn Doktor Uwe PETERS, Amtsarzt und Amtsleiter des Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes der Stadt Brandenburg an der Havel.
Im Umgang mit schwerkranken Flüchtlingen bewies er eine besondere Art der Sensibilität: Reisen in das Heimatland sind natürlich auch bei stark Traumatisierten und Suizidgefährdeten möglich und Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes gelten sowieso nur für Deutsche!
Begründung: Der Amtsarzt Dr. Uwe Peters muss in aufenthaltsrechtlichen Verfahren ein amtsärztliches Gutachten ausstellen.
In mehreren Fällen ist er dieser Pflicht in sehr unsensibler Art und Weise nachgekommen. Eine unfreundliche und barsche Behandlung sowie mangelnde ernsthafte Untersuchungen werden beklagt.
Dr. Peters behauptete in einigen Fällen, dass die Krankheiten der Flüchtlinge, die bei ihm vorstellig wurden, immer im Heimatland behandelbar seien. Gerade in Bezug auf Länder wie die Demokratische Republik Kongo und das Kosovo sind diese Aussagen jedoch nicht zutreffend! Die hohen Kosten von lebensnotwendigen Medikamenten, die im Herkunftsland nicht getragen werden können, interessierte Herrn Dr. Peters nicht.
Auf Fragen der Sicherheit und dem Zugang zu Behandlungsmöglichkeiten im Heimatland äußerst sich Herr Dr. Peters: „Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes gelten nur für Deutsche.“ Das bedeutet also, wenn Flüchtlinge in ihr Heimatland zurück kehren, ist es irrelevant, ob dort ihr Leben bedroht sein könnte. Als Amtsarzt bezeichnet er einige der ihm vorgelegten Gutachten von Fachärzten als „Gefälligkeitsgutachten“.
In anderen Fällen bestätigt er die Diagnose einer chronischen postraumatischen Belastungsstörung und urteilt trotz der im Gutachten festgestellten steigenden Retraumatisierungs- und auch Suizidgefahren, dass der Patient, der sich in Deutschland in psychotherapeutischer Behandlung befindet, in sein Herkunftsland zurückkehren könne. Er ist „uneingeschränkt reisefähig und flugtauglich. Die geäußerten Beschwerden (â?¦) können im Herkunftsland behandelt werden.“ Woher weiß Dr. Peters das so genau von seinem Schreibtisch aus?
An den Urteilen des Dr. Peters als Amtsarzt hängt die aufenthaltsrechtliche und damit verbunden auch die psychosoziale und gesundheitliche Zukunft der Flüchtlinge.
Dieser unmenschliche und unsensible Umgang mit traumatisierten und kranken Menschen verdient nach Ansicht des Flüchtlingsrats Brandenburg einen DENKZETTEL für strukturellen und systeminternen Rassismus.
gez. Flüchtlingsrat Brandenburg
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