Abschiebungshaftantrag des Landkreis Leer: Flüchtlingsrat kündigt Verfassungsbeschwerde an

Im Fall der am 18. Juli 2016 auf Veranlassung des Landkreis Leer erfolgten Inhaftierung des Familienvaters einer 7-köpfigen Familie aus dem Kosovo wird der Flüchtlingsrat Niedersachsen gegen den vom Landgericht im Eilverfahren bestätigten Haftbeschluss über den Rechtsanwalt der Familie, Gabriel Goritzka aus Bremen, Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht erheben.

Der Flüchtling wurde festgenommen und inhaftiert, als er beim Sozialamt vorsprach, um seine Leistungen entgegenzunehmen. Die Inhafierung erfolgte, obwohl die Familie im Besitz einer Grenzübertrittsbescheinigung war, die ihr eine Frist zur freiwilligen Ausreise bis zum 28. Juli 2016 einräumte. Diese Praxis des Landkreis Leer war nach unserer Überzeugung verfassungswidrig.

Auf die Beschwerde des Flüchtlingsrats empfahl das Innenministerium dem Landkreis, die Freilassung des Mannes zu veranlassen, um ihm gemeinsam mit seiner Familie eine freiwillige Ausreise zu ermöglichen (siehe Pressemitteilung vom 28.07.2016) . Daraufhin erfolgte die Haftentlassung am 29. Juli 2016. Die betroffene Familie ist mittlerweile – wie angekündigt – in den Kosovo ausgereist.

Rechtlich umstritten ist aber immer noch, ob die Inhaftierung des Familienvaters rechtmäßig war. Aufgrund des hohen Stellenwerts, den die Freiheit in unserer Verfassung genießt, besteht auch nach der Ausreise der Familie ein sog. „Fortsetzungsfeststellungsinteresse“ dafür, ob die Inhaftierung rechtmäßig erfolgte. Das Landgericht kam in seinem – die Haft bestätigenden – Beschluss zu dem Ergebnis, dass die Inhaftierung rechtmäßig gewesen sei, da der Familienvater seiner Ausreiseverpflichtung zuvor nicht nachgekommen sei. Das Gericht ignorierte in seinem Beschluss allerdings die in der Grenzübertrittsbescheinigung gewährte Frist zur freiwilligen Ausreise. Eine gesetzte Frist zur freiwilligen Ausreise wird ad absurdum geführt, wenn vor Ablauf dieser Frist eine Festnahme und Abschiebung eingeleitet wird. Äußerst zweifelhaft erscheint auch die Annahme des Landgerichts, dass der überwiegende Leerstand der Wohnung der Familie auf die Absicht eines Untertauchens hindeute. Unserer Auffassung nach zeigt dieser Umstand vielmehr, dass die Familie zu diesem Zeitpunkt ihre Ausreisevorbereitungen bereits weitestgehend abgeschlossen hatte.

Innerhalb der letzten 10 Jahre hat das Bundesverfassungsgericht mindestens 15 mal Verfassungsbeschwerden in Abschiebungshaftverfahren zum Erfolg verholfen. Nach wie vor werden Flüchtlinge in Niedersachsen viel zu schnell und unter Verletzung elementarer Menschenrechte leichtfertig inhaftiert, wie RA Peter Fahlbusch auch mit statistischen Zahlen belegt. Der Flüchtlingsrat hat daher mit Unterstützung der Landesregierung eine Projektstelle zur Beratung von Flüchtlingen in Abschiebungshaft geschaffen.

Kontakt:

Flüchtlingsrat Niedersachsen
Muzaffer Öztürkyilmaz
Röpkestr. 12
30173 Hannover
Tel. 0511 – 98 24 60 38
Mail: moy@nds-fluerat.org

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