Mit dem In-Kraft-Treten des sog. Integrationsgesetzes am 06.08.2016 haben sich auch bzgl. des Arbeitsmarktzugangs für Flüchtlinge einige Dinge geändert. Zu den positiven Aspekten gehört, dass in 133 der bundesweit 156 Arbeitsagenturbezirken die Vorrangprüfung für Leute im Asylverfahren und mit Duldung ausgesetzt ist.
Erläuterungen dazu sowie weitere Änderungen durch das Integrationsgesetz in Bezug auf den Arbeitsmarktzugang sind u.a. auf der homepage des IvAF-Projektes AZF3 dargestellt, siehehier <http://azf3.de/integrationsgesetz-seit-dem-06-08-2016-in-kraft-vorrangpruefung-u-a-in-niedersachsen-ausgesetzt/>.
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