Am 7. Juli soll über den Gesetzentwurf für ein sog. Integrationsgesetz im Bundestag abgestimmt werden. Der Flüchtlingsrat Niedersachsen hält diesen Gesetzentwurf in vielen Belangen für äußerst kritikwürdig. Bereits im Februar und April dieses Jahres hatte der Flüchtlingsrat seine Bedenken bzgl. des Gesetzentwurfs für ein Integrationsgesetz und den Planungen die Länder Marokko, Algerien und Tunesien als „sichere Herkunftsländer“ einzustufen per mail an Abgeordnete des Bundestages geäußert.
Der Landesgruppenchef der SPD Niedersachsen-Bremen im Bundestag Lars Klingbeil hatte dem Flüchtlingsrat daraufhin eine ausführliche Darlegung der Position der Bremer und niedersächsischen Abgeordneten geschickt, siehe hier.
Darauf hat der Flüchtlingsrat mit einer weiteren Stellungnahme geantwortet und seine Kritik präzisiert, siehe hier.
Angesichts der Tatsache, dass die Arbeitsmarktintegration im Entwurf für ein Integrationsgesetz eine maßgebliche Rolle spielt, hat der Flüchtlingsrat zudem eine Kritik aus der Perspektive seiner jahrelangen Arbeit in verschiedenen Arbeitsmarktprojekten und den daraus resultierenden Erfahrungen formuliert, wobei insbesondere die Fortsetzung einer Politik der Segregation von Asylsuchenden nach Herkunftsländern kritisiert wird. Der Flüchtlingsrat hat diese Stellungnahme an Bundestagsabgeordneten aller Fraktionen versendet, mit der Aufforderung, dem Integrationsgesetz in der vorliegenden Form nicht zuzustimmen.
Stellungnahme Flüchtlingsrat zu Segregation siehe hier
Entwurf eines Integrationsgesetzes hier
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1 Gedanke zu „Kritik des Flüchtlingsrats an geplantem Integrationsgesetz“