Im März 2016 hat die niedersächsische Landesregierung eine langjährige Forderung des Flüchtlingsrats erfüllt und eine Landesrahmenvereinbarung mit den Landesverbänden der Gesetzlichen Krankenversicherungen abgeschlossen, welche die Möglichkeit der Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) auch für alle Asylbewerberinnen und Asylbewerber vorsieht, die dem Asylbewerberleistungsgesetz unterworfen sind. Kommunen können das Angebot seit 01.04.16 nutzen (siehe Presseerklärung des Sozialministeriums). Die nds. kommunalen Spitzenverbände trommeln laut dagegen, vor allem, da die verhandelten Verwaltungskosten mit 8 % zu hoch seien und sie nicht ordentlich in den Prozess eingebunden worden seien (siehe z.B. Presseerklärung des niedersächsischen Landkreistag). Nach unserer Kenntnis ist diese Pauschale aber nicht oder nur gering höher als in anderen Bundesländern: Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein haben die gleiche Regelung wie Niedersachsen (8% der entstandenen Leistungsaufwendungen, mind. 10,- € mtl. pro Person).
Die Landesregierung wirbt für die Einführung (siehe FAQs der Landesregierung), bislang allerdings noch mit wenig Erfolg: In der kurzen Zeit seit dem 01. April hat nach unserer Kenntnis noch keine Kommune ihren Beitritt zu der Rahmenvereinbarung erklärt. Die Landesregierung hat angekündigt, regionale Veranstaltungen abzuhalten, in denen über die Vereinbarung informiert wird. Diskutiert und teilweise schon vorbereitet werden derzeit positive kommunale Beschlüsse in den kreisfreien Städten Braunschweig, Oldenburg und Osnabrück sowie den Landkreisen Wesermarsch und Osterholz, allesamt Kommunen mit rot-grünen kommunalen Mehrheiten, aber selbst dort ist die Einführung der eGK nicht unumstritten.
Leider gibt es in Niedersachsen – anders als in Schleswig-Holstein, Berlin, Hamburg oder Bremen – keine landeseinheitliche Regelung. Die Landesregierung hat es versäumt, die Diskussion um eine Erhöhung der Pauschalzahlungen des Landes an die Kommunen mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte zu verknüpfen. Wollte sie die Kommunen nun zur Einführung der Gesundheitskarte verpflichten, müsste sie auch dafür zahlen. In Folge dieser Konstellation ist, wenn überhaupt, zunächst mit einem Flickenteppich in Niedersachsen zu rechnen.
Völlig ausgeblendet bleibt in der öffentlichen Debatte um die Einführung der Karte bislang der menschenrechtliche Aspekt: Das bisherige Verfahren zwingt die Flüchtlinge, vor einem Arztbesuch zunächst beim Sozialamt um die Ausstellung eines Krankenscheins zu bitten. Dieses Verfahren ist nicht nur umständlich, kostenintensiv und demütigend, es führt auch oftmals zu einer empfindlichen Verzögerung einer Behandlung, was in etlichen Fällen zu einer Verschlimmerung der Symptome, in wenigen Fällen sogar zu lebensgefährlichen Situationen geführt hat. Im deutschen Sozialstaat darf Gesundheit kein Gnadenakt sein, es muss einen Anspruch auf eine angemessene und zeitnahe Behandlung für alle geben.
Der Landkreis Hildesheim hat zwischenzeitlich ein Gegenmodell an den Start gebracht, das bereits als „Hildesheimer Modell“ rezipiert wird und für manche andere Orte als interessant betrachtet wird. Danach erteilt der LK Hildesheim jedem zugewiesenen Asylsuchenden eine laminierte Karte mit Lichtbild, persönlichen Angaben, einem Gültigkeitszeitraum, einer Kostenübernahmeerklärung des Landkreises und Hinweisen zum Abrechnungsumfang. Diese „Gesundheitskarte“ hat ein eigenes Layout des Landkreises und entspricht damit nicht Form und Aussehen einer Krankenkassenkarte gesetzlich Versicherter, sondern setzt die Sonderbehandlung von Flüchtlingen fort. Die behandelnden Ärztinnen/Ärzte können anschließend direkt über die KVN mit dem Landkreis abrechnen. Es werden dafür „nur“ 1,5% Verwaltungskosten auf die abgerechnete Leistung erhoben, was als Argument gegen die elektronische Gesundheitskarte ins Feld geführt wird nach dem Motto: Es geht doch billiger.
Entgegen der Eigenbeschreibung des LK Hildesheim handelt es sich dabei jedoch weder um eine elektronische Gesundheitskarte, mit der gegenüber den Krankenkassen abgerechnet werden könnte, noch sind Krankenkassen überhaupt involviert. Die Gesundheitskarte des Landkreises Hildesheim ist eine weniger bürokratische Variante des alten Behandlungsscheinverfahrens. Deswegen gibt es hier – im Gegensatz zur „echten“ eGK – keine Prüfung der ärztlichen Abrechnungen auf deren sachliche und rechnerische Richtigkeit. Diese Prüfung muss der Landkreis weiterhin in eigener Regie mit dem entsprechenden personellen Aufwand durchführen, was natürlich zusätzliche Kosten mit sich bringt.
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