Europa: Das internationale Flüchtlingsrecht ist uns schnurz

Fassungslos nehmen Menschenrechtler:innen und Flüchtlingsverbände zur Kenntnis, dass Europa das internationale Flüchtlingsrecht faktisch außer Kraft setzt und Flüchtlinge ohne eine angemessene individuelle Prüfung ihrer Fluchtgründe in die Türkei abschiebt. Ein Land, das wegen massenhafter Menschenrechtsverstöße international kritisiert wird. Ein Land, das gegen die größte Minderheit im eigenen Land, die Kurden, offenen Krieg führt. Ein Land, das tausende syrische Flüchtlinge rechtswidrig zurück nach Syrien abschiebt und an seiner Grenze abweist.

Exekutiert wird dieser Deal Europas mit der Türkei durch das vor dem finanziellen Kollaps stehende und daher erpressbare Griechenland. Ausgerechnet das Land, das nach Auffassung aller europäischer Staaten seit nunmehr acht Jahren nicht die Gewähr dafür bietet, für Flüchtlinge faire Asylverfahren durchzuführen, weshalb Abschiebungen im Rahmen des Dublin III – Verfahrens bis heute ausgesetzt sind, soll nun zehnmal soviele Flüchtlingsanträge bearbeiten, selbstverständlich „rechtsstaatlich“, aber mit vorgegebener Entscheidung: Alle sollen wieder zurück.

Dieser Deal ist nicht zu heilen oder schönzureden. Europa handelt menschenverachtend und völkerrechtswidrig, weil dieser Deal mit der Türkei das internationale Flüchtlingsrecht mit Füßen tritt. Das ist nicht neu: Schon in den Verträgen Berlusconis mit Libyens Diktator Gaddafi zur „Rückübernahme“ von Flüchtlingen oder bei den Todesschüssen spanischer Grenzpolizisten auf Flüchtlinge in Ceuta und Melilla wurde diese Bigotterie deutlich. Auch damals hat die deutsche Politik betreten geschwiegen und weggeschaut. Doch zum ersten Mal ist die deutsche Politik an der völkerrechtswidrigen Praxis einer Flüchtlingsabwehr und Flüchtlingsabschiebung an den europäischen Grenzen aktiv beteiligt, ja federführend. Es geht eben nicht nur, wie manche Medien uns weis machen wollen, um Rahmenbedingungen wie etwa fehlende Aufnahmelager in der Türkei. Es geht um das Prinzip des Non-Refoulement, gegen das die EU massenhaft und sehenden Auges verstößt: Kein Flüchtling darf in ein Land abgeschoben werden, in dem ihm politische Verfolgung oder die Gefahr einer Kettenabschiebung in das Verfolgerland droht.

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