Der Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V. begrüßt Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Asylsuchende in Niedersachsen und fordert ihre umgehende Umsetzung in den Kommunen. Die Unterzeichnung einer Landesrahmenvereinbarung zwischen dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung und den Landesverbänden der Gesetzlichen Krankenversicherungen schafft die lang ersehnte Grundlage zur Ermöglichung der Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte für Asylsuchende.
„Die Einführung der Gesundheitskarte ist überfällig. Sie kann dazu beitragen die Diskriminierung beim Zugang zu Gesundheitsleistungen zu verringern. Jetzt liegt der Ball bei den Kommunen, die zügig von der neuen Möglichkeit Gebrauch machen sollten“, so Kai Weber, Geschäftsführer des Flüchtlingsrats.
Die neue Regelung ermöglicht den niedersächsischen Kommunen einen Beitritt zur Rahmenvereinbarung und die Nutzung der Gesundheitskarte ab 01. April 2016. Für die Asylsuchenden entfiele dann die diskriminierende Praxis, vor dem Besuch eines Arztes oder einer Ärztin zunächst beim Sozialamt vorsprechen und um die Ausstellung eines Krankenscheins betteln zu müssen. Für die kommunalen Verwaltungen entfällt der bisherige bürokratische Aufwand der Prüfung und Bewilligung eines Krankenscheins.
„Wir fordern die vielen kommunalpolitisch Aktiven und ehrenamtlichen Initiativen in ganz Niedersachsen auf, sich vor Ort dafür einzusetzen, dass die Gesundheitskarte flächendeckend eingeführt wird“, so Weber.
Der Leistungsumfang der Gesundheitskarte bleibt allerdings weiterhin eingeschränkt durch das Asylbewerberleistungsgestzes (AsylbLG).
Rahmenvereinbarung mit Anlage 1 RV eGK NI, Anlage 2 RV eGK NI, Anlage 3 RV eGK NI, Anlage 4 RV eGK NI, Anlage 5 RV eGK NI
Leider ist im Jahr 2014 die historische Chance verpasst worden, dieses diskriminierende Gesetz ganz abzuschaffen, siehe hier
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