Die Bemühungen der Bundesregierung Afghanistan als „sicheres Land“ darzustellen und wieder Sammelabschiebungen durchzuführen sind gegenwärtig, sowohl in der Presse als auch in der Wahrnehmung afghanischer Staatsangehöriger und ihrer Unterstützer:innen in Niedersachsen, sehr präsent.
In Niedersachsen ist in absehbarer Zukunft nicht mit der Wiederaufnahme von Abschiebungen nach Afghanistan zu rechnen – soweit es sich nicht um straffällig gewordene Menschen handelt. Angesichts des vom Bundesinnenministerium weiter verfolgten Abschiebungskurses und vor dem Hintergrund der im Januar 2018 anstehenden Landtagswahlen in Niedersachsen, sollten sich afghanische Schutzsuchende aber nicht darauf verlassen, dass das auch im kommenden Jahr so bleibt.
Vielmehr sollte diese Zeit relativer Stabilität intensiv genutzt werden, um die Sprache zu lernen, Schulabschlüsse zu machen, Ausbildungen einzuleiten und andere / weitere Leistungen zu erbringen, die belegen, dass die Betroffenen in Deutschland angekommen und integriert sind. Derartige (und weitere) Faktoren können u.U. ein Aufenthaltsrecht – unabhängig vom Asylverfahren – vermitteln.
Im hierauf folgenden Fact-Sheet werden aufenthaltsrechtliche Alternativen aufgeführt, die Betroffenen nach einem abgelehnten Asylantrag (auch bei laufender Klage) offen stehen und auf die so früh wie möglich hingearbeitet werden sollte:
Fact Sheet für afghanische Staatsangehörige ; Stand Mai 2017
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