Zögerlicher Familiennachzug führt zu weiteren Toten im Mittelmeer

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen steht an der Seite von Kazem A. Der syrische Flüchtling aus dem Heidekreis hat am 30.01.2016 acht Mitglieder seiner Familie durch ein Bootunglück in  der Ägäis verloren. Dabei handelt sich um seine Ehefrau, seine zwei kleinen Kinder sowie seine Schwester mit ihren drei Kindern. Sie alle sind zusammen mit 37 weiteren Personen ertrunken, als sie von der Türkei Richtung Griechenland unterwegs waren. Die BZ vom 13.02.2016 berichtet ausführlich über den Fall. Wir bitten um Spenden zur Finanzierung einer würdigen Beerdigung der toten Angehörigen von Kazem A. auf das im o.g. Artikel genannte Spendenkonto des DRK:

IBAN: DE 81 2585 1660 0000 189894, BIC: nolade21sol

Das Sterben von Familienangehörigen hier lebender Flüchtlinge erfüllt uns mit Trauer und Wut. Täglich erfahren wir von Todesopfern von Schutzsuchenden, die auf dem Weg nach Europa, auf der Suche nach Schutz vor Krieg und Menschenrechtsverletzungen, ihr Leben verlieren. Dabei handelt sich oft – wie auch in diesem Fall – um Menschen, die eigentlich einen gesetzlichen Anspruch auf einen gefahrfreien Familiennachzug haben. Allerdings zieht sich ein solcher Familiennachzug aufgrund erschwerter Umsetzungsverfahren und Bürokratie bei den Deutschen Botschaften in der Regel monate- wenn nicht jahrelang hin. Um dem Elend zu entfliehen und endlich wieder zusammenleben zu können, riskieren daher viele verfolgte Menschen die gefahrvolle Flucht über das Mittelmeer. Vor wenigen Tagen hat der Flüchtlingsrat eine Stellungnahme zu dieser Problematik veröffentlicht. Zu befürchten ist, dass mit einer weiteren Einschränkung des Familiennachzugs die Zahl der Toten im Mittelmeer weiter ansteigen wird.

Hintergrund des Einzelfalls:

Kasem A. erhielt 2015 seine Flüchtlingsanerkennung in Deutschland. Er beantragte im Oktober 2015 die Familienzusammenführung mit seiner Frau und seinen zwei Kinder bei der kommunalen Ausländerbehörde. Auch beantragte er die Vergabe eines Termins zur Visabeantragung bei einer deutschen Auslandsvertretung in der Türkei über die dortige Dienstleistungsfirma iDATA, die die Terminvergabe ausnahmslos regelt. Ihm wurde mitgeteilt, dass sich iDATA erneut im Januar 2016 melden wird, um einen Termin für die Visabeantragung zu nennen. Bis heute hat Herr K. von dort keine Rückmeldung erhalten. Wohlgemerkt sollte ihm zunächst nur ein Termin genannt werden. Dieser wäre wohl erst 2017 zustande gekommen: Derzeit warten Familiennachzugsberechtigte in der Türkei in der Regel mindestens ein Jahr auf einen Termin. Die Familienangehörigen von Herrn K. konnten aufgrund der prekären Lage nicht länger warten.
Herr K. selbst kämpft jetzt verzweifelt um ein Visum zur Einreise in die Türkei, um seine Familienangehörigen beerdigen zu können. Die Türkei hat ihre Einreisebedingungen verschärft, und Syrer:innen aus Drittstaaten können jetzt nur noch mit Visum einreisen.

Siehe auch Heide-Kurier 17.02.2016: Wie viele müssen sterben?

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