Das gestern in seinen Grundzügen beschlossene zweite Asylpaket trifft vor allem Flüchtlinge mit sogenanntem „subsidiärem Schutz“, also Menschen, denen eine Rückkehr nicht möglich ist, weil ihnen im Herkunftsland Folter oder eine sonstige unmenschliche Behandlung droht. Ihr derzeit bestehender Anspruch auf Familienzusammenführung soll für zwei Jahre ausgesetzt werden. Das ist nicht nur zynisch, es verstößt auch gegen völkerrechtliche Normen und gegen unsere Verfassung, die dem Schutz der Familie einen zentralen Stellenwert einräumt.
Jahrelang hat uns die Politik Sand in die Augen gestreut mit der Behauptung, man wolle den angeblichen „Missbrauch“ bekämpfen, um den „wirklich Verfolgten“ beistehen zu können. Jetzt werden syrische Flüchtlinge, die im öffentlichen Drama immer als Paradebeispiel für „echte Flüchtlinge“ präsentiert wurden, von mehreren Seiten in die Zange genommen: Mit der Wiedereinführung von Einzelverfahren zum 1.1.2016 droht eine Entrechtung für viele der betroffenen Flüchtlinge, denen womöglich nicht mehr (wie 2015 zu fast 100%) ein Flüchtlingsstatus zugesprochen wird. Zu befürchten ist, dass syrische Flüchtlinge zukünftig in erheblicher Zahl aus dem Schutzbereich der Genfer Flüchtlingskonvention herausdefiniert werden und nur noch „subsidiären Schutz“ erhalten. Wie viele der Flüchtlinge damit das Anrecht auf einen Familiennachzug für zwei Jahre verlieren sollen, hängt dann unmittelbar ab von der neuen Praxis des Bundesamts. Parallel bemüht man sich, die Türkei als „Fluchtalternative“ aufzubauen, siehe die Presseerklärung von PRO ASYL. Verlogener geht es kaum mehr.
Zu befürchten ist, dass die geplante Verschärfung Familien auf bis zu vier bis fünf Jahre auseinanderreißen würde. Bis zum positiven Asylentscheid kann beispielsweise ein Jahr vergehen. Darauf folgt die zweijährige Sperrfrist. Bis die Angehörigen einen Termin in der deutschen Botschaft bekommen, kann es ebenfalls bis zu einem Jahr dauern. Im Anschluss werden die Reisedokumente mehrere Monate lang geprüft. In dieser Zeit sind Familien von subsidiär Geschützten weiterhin Gefahren in den Verfolgerstaaten ausgesetzt. Viele Familienangehörige, auch Kinder, werden so vor die Wahl gestellt, jahrelang im Kriegs- oder Krisengebiet, Verfolgung, Gefahr und Elend ausgesetzt zu bleiben oder die lebensgefährliche Flucht über die Ägäis und die Balkan-Route auf sich zu nehmen. Der verweigerte Familiennachzug wird tödliche Folgen haben.
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