Presseinformation, 07.01.2016
Rechtswidrig abgeschobene tschetschenische Familie zurück im Landkreis Gifhorn
Die Anfang Dezember 2015 seitens des Landkreises Gifhorn rechtswidrig abgeschobene tschetschenische Frau konnte mit ihren beiden minderjährigen Kindern zwischenzeitlich aus Russland wieder nach Deutschland einreisen. Der Landkreis Gifhorn hatte bereits Mitte Dezember dafür die nötigen Schritte in die Wege geleitet und trägt auch die Kosten der Rückreise. Die Deutsche Botschaft Moskau hat ebenfalls unbürokratisch dazu beigetragen, dass die Rückreise nun zügig erfolgen konnte.
Aus Sicht des Flüchtlingsrats Niedersachsen kommt es jetzt darauf an, dass die Familie wieder am bisherigen Wohnort leben kann, damit insbesondere der Schulbesuch der beiden Kinder erfolgreich weitergeführt wird und keine weiteren Härten entstehen. „Nach der schockierenden und unerwarteten Abschiebung muss die Familie jetzt bestmöglich durch den Landkreis Gifhorn unterstützt und begleitet werden“, so Sebastian Rose vom Flüchtlingsrat.
Es bleibt offen, wie es zu dieser Abschiebung überhaupt kommen konnte, die während noch laufendem Asylverfahren erfolgte. Vor Abschluss eines Asylverfahrens ist eine Abschiebung in das Herkunftsland verboten. Es stellt sich die Frage, ob solche Fehler nicht auch dadurch begünstigt werden, dass von vielen Seiten der Ruf nach mehr und schnelleren Abschiebungen stetig lauter wird.
Der Fall liegt weiterhin dem niedersächsischen Innenministerium als Fachaufsichtsbeschwerde zur Prüfung vor. Der Flüchtlingsrat behält sich daneben auch die Prüfung weiterer rechtlicher Schritte vor.
Hintergrund:
Presseinformation Flüchtlingsrat Niedersachsen v. 22.12.15
Presseinformation Flüchtlingsrat Niedersachsen v. 11.12.15
Presseinformation Flüchtlingsrat Niedersachsen v. 10.12.15
Weitere Informationen:
Flüchtlingsrat Niedersachsen, Sebastian Rose Tel. 05121 – 888 97 59; nds@nds-fluerat.org
Rechtsanwältin Inken Stern, 030 – 39 80 86 64, kontakt@rechtsanwaeltin-stern.de
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