Aufgrund steigender Asylantragszahlen wird die Anzahl der Außenstellen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bundesweit derzeit aufgestockt bzw. angepasst. Außenstellen des BAMF sind in der Regel örtlich bei einer Erstaufnahmeeinrichtung des Landes angesiedelt. Nicht alle Herkunftsländer werden in jeder Außenstelle bearbeitet. Abhängig von der Kompetenz der Anhörer:innen sowie den Kapazitäten für Dolmetschertätigkeiten sind die Zuständigkeiten aufgeteilt. Die Zuständigkeiten betreffend die Herkunftsländer haben sich zwischenzeitlich zum Teil in Niedersachsen geändert.
Heute sind seitens des niedersächsischen Innenministeriums die aktuellen Zuständigkeiten der Aufnahmeeinrichtungen mitgeteilt worden. Diese können nachfolgend eingesehen werden (Stand: 05.01.2016)
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