Wie auf der jüngsten Innenministerkonferenz beschlossen, wurde das vereinfachte Verfahren für Asylsuchende aus Syrien, Eritrea und dem Irak abgeschafft. Seit 01.01.16 gilt nun wieder, dass alle Asylsuchenden das Verfahren mit persönlicher Anhörung durchlaufen müssen. Beschleunigte schriftliche Verfahren (sh. hier) gehören damit vorerst der Vergangenheit an.
Bei vorgenannten drei Staaten liegen im Zeitraum 01-11/2015 bereinigte Schutzquoten von über 99 % vor:
Syrien: 100 %
Eritrea: 99,5 %
Irak: 99,4 %
Mit der Änderung der Bearbeitungspraxis steht zu befürchten, dass Asylsuchende aus den drei Staaten wieder mit längeren Verfahrensdauern rechnen müssen. Auch alle anderen Asylsuchenden müssen damit rechnen, dass eine grundsätzliche flächendeckende Beschleunigung der Asylverfahren alsbald nicht erreicht werden wird.
Mehr Informationen zur geänderten Verfahrenspraxis beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge:
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