Hannover. Der Landkreis Gifhorn holt eine Anfang Dezember nach Russland abgeschobene Tschetschenin wieder zurück. Das bestätigte die Rechtsanwältin der 52-jährigen Flüchtlingsfrau, Ina Stelten, am Montag der HAZ. Die Tschetschenin war am 2. Dezember mit ihren beiden 14- und elfjährigen Kindern in die russische Föderation abgeschoben worden, obwohl ein Asylverfahren noch nicht abgeschlossen worden war. „Einen so krassen Fall habe ich noch nicht erlebt“, meinte Anwältin Stelten, die die Abschiebung im Dezember nicht mehr verhindern konnte. Der Flüchtlingsrat hat wegen dieser „krassen Menschenrechtsverletzung“ (Geschäftsführer Kai Weber) das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen eingeschaltet, das sich um Akteneinsicht bemüht.
„Die Ausländerbehörde des Landkreises hat uns mitgeteilt, dass sie die Kosten des Rückflugs übernimmt“, sagte die Anwältin. Jetzt gehe es darum, dass die Familie möglichst schnell ein Einreisevisum bekomme. Die Anwältin hofft, dass dies Anfang kommenden Jahres geschieht. Die Tschetschenin war am 2. Dezember mit einem begleitenden Arzt ins Flugzeug gesetzt worden, obwohl kurz zuvor ein Braunschweiger Gericht dies verboten hatte und auch das Bundesamt für Migration und Flucht (BAMF) eingeschritten war. Der Landrat in Gifhorn, Andreas Ebel, hatte damals die Abschiebung als rechtens bezeichnet und darauf hingewiesen, dass das BAMF ursprünglich die Asylanträge der Frau abgelehnt hatte, die über Polen nach Deutschland eingereist war. Der Einspruch des Braunschweiger Verwaltungsgerichts hätte den Landkreis zu spät erreicht, argumentierte damals der Landrat. Die Familie war zunächst in Moskau gelandet, wo es ihr nach Angaben der Anwältin sehr schlecht gegangen sei. So litte die elfjährige Tochter der Frau unter einer schweren posttraumatischen Störung.
Das niedersächsische Innenministerium wollte die Rückholung gestern nicht kommentieren. Kai Weber vom Flüchtlingsrat meinte, „wenigstens eine gute Nachricht“. Der Landkreis selbst schwieg.
Nachtrag: Siehe u.a. NDR-Bericht vom 22.12.2015
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