Resolution der niedersächsischen Flüchtlingsinitiativen

Die niedersächsischen Flüchtlings- und Willkommensinitiativen weisen das Gesetzespaket der Bundesregierung, das derzeit verhandelt und am 16.10. im Bundesrat beraten wird, als nicht hinnehmbare Verschärfung des Asylrechts in aller Deutlichkeit zurück. Es ist geprägt von der Abwälzung der Verantwortung auf die EU-Außenstaaten und von Abschreckungsmaßnahmen, die Flüchtlinge zur Ausreise nötigen oder die Abschiebungen rücksichtsloser und rigoroser ermöglichen sollen.

Wir lehnen eine Politik ab, die Flüchtlinge schon vor der Durchführung der Asylanhörung in Schubladen steckt und versucht, bestimmte Gruppen von Flüchtlingen, insbesondere Flüchtlinge aus den Westbalkanstaaten und Flüchtlinge mit Zuweisung in andere EU-Staaten, durch eine möglichst schäbige Behandlung (Arbeitsverbot, Sachleistungen, Lagerzwang, Leistungskürzungen etc.) auszugrenzen und zur Ausreise zu nötigen. Stattdessen fordern wir, dass Flüchtlinge von Beginn ihres Aufenthaltes an Partizipationschancen und Teilhabemöglichkeiten erhalten. Hierzu gehört vor allem der Zugang zu Sprachkursen sowie zu Qualifikationsangeboten, zu Arbeit und Ausbildung.

Die niedersächsische Landesregierung hat vor drei Jahren einen Paradigmenwechsel in der Flüchtlingspolitik eingeleitet und damit die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass sich heute viele tausend Menschen in Niedersachsen mit uns für einen offenen und menschlichen Umgang mit Flüchtlingen einsetzen. Durch die geplanten Gesetzesänderungen sehen wir unsere Bemühungen konterkariert und in Frage gestellt. Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass Abschiebungstermine nicht mehr angekündigt werden dürfen. Müssen wir damit rechnen, dass überfallartige Abschiebungen im Morgengrauen wieder an der Tagesordnung sind?

Es sind auch Kürzungen bei den Leistungen vorgesehen, die Asylsuchende auf Wasser und Brot setzen sollen, um sie möglichst schnell wieder aus dem Land zu nötigen. Davon werden absehbar Flüchtlinge betroffen sein, die vor den elenden Bedingungen in anderen EU-Ländern fliehen und hier auf menschenwürdige Bedingungen hoffen. Das Bundesverfassungsgericht hat 2012 eindeutig klargestellt, dass eine solche Politik verfassungswidrig ist: „Auch eine kurze Aufenthaltsdauer oder Aufenthaltsperspektive in Deutschland rechtfertigt es … nicht, den Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums auf die Sicherung der physischen Existenz zu beschränken. Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG verlangt, dass das Existenzminimum in jedem Fall und zu jeder Zeit sichergestellt sein muss. (…)“ BverfG 18.7.2012

Wir fordern die niedersächsische Landesregierung auf, dem Gesetzentwurf im Bundesrat eine Absage zu erteilen und den begonnenen Paradigmenwechsel fortzusetzen, der noch lange nicht abgeschlossen ist: Noch immer erhalten viele Flüchtlinge keinen Sprachunterricht, werden bei den Arbeitsagenturen oftmals nicht qualifiziert unterstützt und beraten. Nach wie vor fehlt es an einer abgestimmten Politik, die Flüchtlingen von Beginn an eine Integrationsperspektive in Deutschland eröffnet.

Die unterzeichneten Flüchtlingsinitiativen fordern die Abgeordneten des Bundestages sowie die niedersächsische Landesregierung auf, im Bundestag und Bundesrat gegen das „Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz“ zu stimmen.

Sollte eine Beschlusslage nicht mehr zu verhindern sein, muss das Gesetz auf zwei Jahre befristet werden, um eine Evaluation der Wirkungen zu ermöglichen.

100 Teilnehmer:innen des Initiativentreffens vom 3. Oktober 2015 aus folgenden Verbänden und Initiativen:

Willkommen Weetzen, Willkommen im Harz, ev. Kirchengemeinde Wagenfeld, Kinderschutzbund Bad Lauterberg, Flüchtlingshilfe St. Remigius Suderburg, Landungsbrücke e.V., BI Menschenwürde LK Stade, VNB e.V., Flüchtlingshilfe e.V. Kirche Bückeburg, Arbeitskreis Ausländer Celle, Frauenhaus Hannover, Medinetz Hannover, Flüchtlingsrat Niedersachsen, amikeco-Willkommensinitiative Lüneburg e.V., Willkommensinitiative Gehrden, AWO Region Hannover, Refugee Law Clinic Göttingen, Hildesheimer Aids-Hilfe, VTM e.V., Verein Willkommen Lehre, Internationales Cafe Winsen, GISAD, Exil e.V. Osnabrück, IG Metall Hannover, AK Asyl Wunstorf, Du-bist-willkommen Hannover, VVN/BdA, ai-Gruppe Lüneburg, ZuFlucht Wendland, Frauen- und Menschenrechte-Aktiv, Die Linke Niedersachsen, Arbeitskreis Flüchtlingshilfe e.V. Nordhorn, Willkommensinitiative Bleckede, Integrationsrat Göttingen, Flüchtlingsinitiative im Nestwerk e.V., Hagen im Bremischen, Ibis e.V. Oldenburg, kargah e.V., Lampedusa-Bündnis Göttingen, Initiative Willkommen Flüchtlinge am Klausberg (IWF), Janusz Korczak – Humanitäre Flüchtlingshilfe e.V., AStA der Leuphana Universität Lüneburg – Antirassismusreferat.

 

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1 Gedanke zu „Resolution der niedersächsischen Flüchtlingsinitiativen“

  1. Der Menschenwürde entsprechende Leistungen dürfen nicht durch migrationspolitische Maßnahmen, Gesetze und Regelungen – wie diese in der neuerlichen Asylrechtsverschärfung geplant sind – eingeschränkt werden – so das Bundesverfassungsgericht. Im Sinne der Menschenwürde ALLER Menschen muss es faire Gesundheitsversorgung (auch bei chronischen Krankheiten), gleichberechtigten Zugang zu Bildung und Arbeit geben sowie baldmöglichste dezentrale Unterbringung geben sowie die Ermöglichung von Kooperation zwischen geflüchteten Personen und pädagogischem Fachpersonal sowie Ehrenamtlichen.

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