Seit 01.08. ist für Geduldete und Gestattete Praktikum ohne Zustimmung durch Bundesarbeitsagentur möglich

Zum 01.08.2015 ist zeitgleich zu den Änderungen im Aufenthaltsgesetz auch eine Änderung in der Beschäftigungsverordnung (BeschV) in Kraft getreten. Die Änderungen wurden in § 32 der BeschV vorgenommen. Nunmehr ist der Zugang zu Praktika für Personen mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung erheblich erleichtert worden. In Anlehnung an § 22 des Mindestlohngesetzes sind Praktika zur Orientierung auf eine Berufsausbildung oder ein Studium von einer Länge bis zu drei Monaten zustimmungsfrei. Das heißt, Personen mit einer Duldung können bereits vom ersten Tag des Aufenthalts und Personen mit einer Aufenthaltsgestattung nach drei Monaten Aufenthalt ohne Vorrangprüfung und Arbeitsbedingungsprüfung durch die Bundesarbeitsagentur ein solches Praktikum beginnen.

In der Vergangenheit stellte das Zustimmungsverfahren häufig ein großes Hindernis dar, für die Aufnahme eines Praktikums. Ein Praktikum wird jedoch oftmals notwendig, um sich für eine Berufsausbildung zu entscheiden und wird zudem nicht selten von Ausbildungsbetrieben verlangt, bevor sie sich für eine_n Bewerber_in entscheiden.

Der neue Wortlaut des § 32 BeschV ist unter http://www.gesetze-im-internet.de/beschv_2013/__32.html zu finden.

Übersichtstabelle Zugang zu Praktika u.ä.
Eine Übersicht, in welchen Fällen Personen mit einer Aufenthaltsgestattung oder mit einer Duldung für ein Praktikum und ähnliche berufvsvorbereitende Maßnahmen eine Arbeitserlaubnis und/oder Zustimmung der Arbeitsagentur benötigen, hat Claudius Voigt von der GGUA erstellt, siehe hier.

Leitfaden Arbeitserlaubnisrecht für Flüchtlinge und MigrantInnen
Ein Übersicht mit welchem Aufenthaltstitel oder -papier man Zugang zum Arbeitsmarkt hat, gibt der Leitfaden Arbeitserlaubnisrecht für Flüchtlinge und MigrantInnen, siehe hier.

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1 Gedanke zu „Seit 01.08. ist für Geduldete und Gestattete Praktikum ohne Zustimmung durch Bundesarbeitsagentur möglich“

  1. Die Praxis sieht leider oft anders aus. Gerade hat das BAMF zwei erfolgreichen Berufsschülern mit Aufenthaltsgestattung, die ich ehrenamtlich betreue, ihre Ferien-Praktika mit der Begründung abgelehnt, sie hätten sich nicht um die Beschaffung von Originaldokumenten aus ihrer Heimat bemüht, die ihre Identität klären. Und das, obwohl die Schule diese Integrationsbemühungen befürwortet hat.

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