Der Landkreis Vechta hat versucht, eine Roma-Familie abzuschieben, die bereits seit 15 Jahren in Deutschland lebt, obwohl die vom Bundestag bereits beschlossene Bleiberechtsregelung zumindest der jetzt 14-jährigen Tochter voraussichtlich ein Bleiberecht beschert. Vater, Mutter und vier minderjährige Kinder (alle in D. geboren) sollten am 14.7. abgeschoben werden. Eine volljährige Tochter (ca. 21 J. alt) hat eine Aufenthaltserlaubnis. Jetzt hat das Verwaltungsgericht Oldenburg auf Antrag von Rechtsanwalt Sürig die skandalöse Abschiebung mit Beschluss vom 11. Juli 2015 (Az. 11 B 2521/15) vorerst gestoppt.
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