Die Kommission zu Fragen der Migration und Teilhabe hat auf ihrer gestrigen Sitzung auf Antrag des Flüchtlingsrats einstimmig (bei zwei Enthaltungen) die nachfolgende Entschließung verabschiedet:
Die Kommission zu Fragen der Migration und Teilhabe gibt die Empfehlung, das Aufnahmeprogramm bzgl. syrischer Flüchtlinge fortzusetzen und sie auch auf die irakischen Flüchtlinge, die vom IS-Terror betroffen sind, zu erweitern.
Begründung:
Das Landesprogramm zur Ermöglichung einer privaten Aufnahme syrischer Flüchtlinge durch hier lebende Angehörige auf der Basis von abzugebenden Verpflichtungserklärungen existiert seit zwei Jahren und ist derzeit bis zum 30.06.2015 befristet. Vor dem Hintergrund des anhaltenden Krieges und fortgesetzter Gräuel insbesondere auch des sog. „Islamischen Staates (IS)“ sollte dieses Programm fortgesetzt und den veränderten Realitäten angepasst werden:
- Da der Terror des IS bekanntlich vor den Grenzen zum Irak nicht Halt macht, soll das Aufnahmeprogramm auf alle Personen ausgeweitet werden, die auf dem Gebiet des Irak leben oder gelebt haben.
- In allen Aufnahmeanordnungen der Bundesländer wurde zunächst festgesetzt, dass die syrischen Staatsangehörigen, die seit mindestens 01.01.13 in jeweiligen Bundesländern leben, ihre Angehörige für das Programm anmelden und Verpflichtungserklärungen unterschreiben können . Seit diesem Stichtag bis Ende 2014 sind mehr als 60.000 Flüchtlinge in Deutschland eingereist und haben teilweise Asyl beantragt. Unter diesen Flüchtlingen befinden sich auch etliche,die schon ein eigenes Einkommen nachweisen können oder Verwandte haben, die über ein gutes Einkommen verfügen, aber bislang nicht bürgen konnten, da nur Angehörige zweiten Grades aufgenommen werden dürfen. Auch diesem Personenkreis soll der Familiennachzug erlaubt und das Stichdatum auf den 01.01.2014 (wie in Berlin) oder auf den 1.1.2015 verlegt werden. Dadurch würde auch Menschen, die nach dem Stichtag 01.1.13 nach Deutschland gekommen sind, die Möglichkeit eingeräumt, ihre Angehörigen nachzuholen.
- Das Aufnahmeprogramm des Landes Niedersachsen sieht – anders als das Bundesaufnahmeprogramm von Juli 2014 – nicht die Möglichkeit vor, auch Staatenlosen bzw. palästinensischen Flüchtlingen die Aufnahme von Familienangehörigen einzuräumen, wenn sie mindesten drei Jahre in Syrien gelebt haben. Uns erreichten wiederholt Anfragen von palästinensischen Ärzten oder staatenlosen Kurd:innen, die ihre Angehörigen nicht bei sich aufnehmen können, weil der Erlass des Landes nur „syrische Staatsangehörige“ begünstigt.
- Die regionale Beschränkung des Aufnahmeprogramms auf Angehörige, die sich in den Nachbarstaaten Syriens oder in Ägypten aufhalten, hat sich als unsinnig erwiesen. Auch Familienangehörige, die in einem anderen Drittland aufhalten, sollen im Rahmen des Familiennachzugs in Deutschland aufgenommen werden können, wenn die Kosten hierfür von Dritten übernommen werden. .
- Kirchengemeinden, Vertreter:innen von Universitäten oder Firmen, die aus früherer gemeinsamer Arbeit oder aufgrund von Austauschprogrammen mit Personen aus Syrien im Kontakt stehen, die sich jetzt auf der Flucht befinden, sollen ebenfalls die Möglichkeit erhalten, Flüchtlinge auf eigene Kosten aufzunehmen. In den 90er Jahren gab es während des Bosnienkrieges ein großes zivilgesellschaftliches Engagement für die Aufnahme von Flüchtlingen – auch ohne den Nachweis familiärer Bindungen zweiten Grades.
Hallo, wir Berliner Flüchtlingspaten Syrien bekommen auch etliche Anfragen von Leuten aus Niedersachsen, haben aber derzeit keine echten Informationen, ob das Landesaufnahmeprogramm nun verlängert wird oder nicht. Derzeit ist es ja ausgelaufen – habt Ihr Infos, wie es weitergeht? Herzlichen Gruß, Martin