Petition für die Einbürgerung meines Sohnes Martin Qassemi

http://www.taz.de/picture/430558/948/C_Martin_Qassemi_privat.jpgDie Petition Change.org/Martin richtet sich an den Ministerpräsidenten Stephan Weil, den Minister des Inneren Herrn Pistorius, den Oldenburger Oberbürgermeister Jürgen Krogmann und die Ausländerbehörde Oldenburg. Der Hintergrund ist, dass die Stadt Oldenburg meinem Sohn Martin die Einbürgerung verweigert, weil er nicht nachweisen kann, dass „Qassemi“ sein richtiger Nachname ist.

Martin ist ein afghanischer Flüchtling, den wir, meine drei Kinder und ich, vor fast sieben Jahren als 16-jährigen in unsere Familie aufgenommen haben. Alle Informationen seinen Lebensweg und seine jahrelange Flucht betreffend können dem Petitionstext sowie dem dort verlinkten Blog entnommen werden!

Martin hat im April 2014 die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt. Er besitzt eine afghanische Abstammungsurkunde (Taskera), die, wie in Afghanistan üblich, nur Vornamen enthält. Trotzdem ist die Richtigkeit seines Nachnamens zu keiner Zeit angezweifelt worden, weder im Asylverfahren, noch bei einem Namensänderungsverfahren (er hat seinen Vornamen geändert) noch bei der Ausstellung des Flüchtlingsausweises. Dieser enthält auch nicht den Vermerk „Identität ungeklärt“. Abgesehen davon, dass zum einen die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich verpflichtet ist, Flüchtlingen die Einbürgerung zu erleichtern (Art. 34 Genfer Flüchtlingskonvention), zum anderen der Niedersächsische Landtag am 20. Januar 2015 beschlossen hat, die Einbürgerungsverfahren zu beschleunigen und zu erleichtern, räumt das Gesetz den Behörden auch einen Ermessensspielraum bei der Entscheidung über eine Einbürgerung ein. In Fällen, in denen Identifikationspapiere wie z.B. Geburtsurkunden nicht vorgelegt werden können, kann darauf verzichtet werden.

Die Stadt Oldenburg besteht jedoch auf der Beibringung eines „amtlichen Dokumentes“, welches die Richtigkeit von Martins Angaben eindeutig belegt, welches aber objektiv nicht existiert. Eine eidesstattliche Erklärung, die er abgelegt hat, wird als nicht ausreichend abgelehnt. Die Ausländerbehörde schlägt Martin vor, nach Afghanistan zu reisen, um dort in seinem Geburtsort (den er mit 6 Jahren verlassen musste) nach Papieren oder Zeugen, die ihn identifizieren können, zu suchen. Und das ungeachtet der Tatsache, dass eben diese Behörde einen Flüchtlingsausweis ausgestellt hat mit dem Vermerk „berechtigt nicht zur Einreise nach Afghanistan“.

Wenn Martin die Einbürgerung verwehrt wird bedeutet das massive Einschränkungen in seiner Zukunftsplanung. Viele Dinge, die für uns Deutsche selbstverständlich sind, sind mit einem Flüchtlingsausweis nicht möglich. Außerdem möchte Martin hier in Deutschland endlich auch offiziell und amtlich ankommen und anerkannt werden – mit allen dazugehörenden staatsbürgerlichen Pflichten und Rechten!

Mit der Petition möchte ich erreichen, dass die Entscheidungsträger auf die Ausländerbehörde dahingehend einwirken, dass der ihnen gesetzlich eingeräumte Ermessensspielraum genutzt wird! Seit Freitag ist über diesen Fall auch das Bundesinnenministerium informiert und um Prüfung gebeten.

Ich denke im Übrigen, Martin ist nicht der einzige Flüchtling, der eine Einbürgerung beantragt und alle formalen Voraussetzungen erfüllt, dem diese aber  verweigert wird, weil ein Papier fehlt. Martin sagte kürzlich, er habe das Gefühl, ein Stück Papier habe mehr Wert als ein Menschenleben. Das darf nicht sein!

Ich bitte Sie, mein und vor allem Martins Anliegen zu unterstützen, die Petition zu unterzeichnen und so dazu beizutragen, dass zukünftig Ermessensspielräume zugunsten der Menschen genutzt werden!!

Vielen Dank für Ihre Unterstützung,
Ruth Bensmail

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2 Gedanken zu „Petition für die Einbürgerung meines Sohnes Martin Qassemi“

  1. Liebe Frau Bensmail,
    ich bin ein afghanischer Dolmetscher u. Übersetzer hier in Deutschland und ich habe mit solchen Fällen oft zu tun. Was das „Taskira“ angeht, ist es in Afghanistan so, dass man dort den Nachnamen nicht eintragen will, weil Afghanen keinen Familiennamen haben, sondern der Name des Vaters als Familienname gilt. Für die jungen Menschen ist es aber die Mode geworden, einen Zunamen zu haben. So kommt es oft vor, dass in einer Familien 4 Brüder 4 unterschiedlichen Nachnamen haben. Das ist auch der Grund, warum der Nachname in Taskira nicht eingetragen wird. Im Falle von Martin kann ich mir vorstellen, dass sein Nachname „Qassemi“ von dem Vornamen seines Vaters oder Großvaters abgeleitet ist, was keines Falls einen Familiennamen bedeuten kann. Das alles nur am Rande zu Ihrer Info.
    Nun zu Ihrem Problem:
    Es ist sehr einfach, eine Urkunde aus Afghanistan zu beschaffen, in der den Namen „Qassemi“ bestätigt wird. Die Urkunde heißt „Wasiqa“, und wird von der Ortsverwaltung seines Wohnortes auf Antrag seines Vaters oder einen anderen Verwandten ausgestellt. Die Verwandten müssen dort im Land den Antrag so formulieren, dass der Sohn mit Nachname „Takhalos“ „Qassemi“ heißt. diese Urkunde kommt nach Deutschland, wird hier in Deutsch übersetzt und von Behörden auch tadellos akzeptiert. Der junge Mann heißt in Afghanistan bestimmt nicht Martin. Er wird einen afghanischen Namen haben. In der Antragstellung muss wohl seinen richtigen Namen angegeben werden.
    Sollten Sie weitere Informationen brauchen, können Sie mich kontaktieren:
    arahmani@t-online.de
    Tel.: 05207 / 957424
    Mobil: 0171 / 4479385
    Liebe Grüße aus Stukenbrock bei Bielefeld

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  2. Lieber Martin Quassemi, liebe Ruth Bensmail, liebe Familie Bensmail,

    es geschieht nicht so häufig, dass ich Petitionen via Internet unterschreibe, aber Ihr Anliegen hat mich sehr berührt und ich freue mich mit Ihnen, dass Ihr Einsatz, Ihr Kampf, Ihr Beten und Hoffen nun zum gewünschten Erfolg geführt haben.
    Ihre Geschichte, lieber Martin, möchte ich – mit Ihrem Einverständnis – gern in einem „Wort zum Sonntag“ am 19. Juli 2015 in der hiesigen Presse (Allgemeine Zeitung Uelzen) bekannt machen, mit einem Appell zur Aufnahme von Flüchtlingen.
    Teilen Sie mir doch bitte mit, wo ich ggf. Informationen über Ihr Leben in Afghanistan, die Stationen Ihrer Flucht und die Aufnahme in Oldenburg finden kann, ein link oder etwas ähnliches.
    Als Pastorin möchte ich mich für die Aufnahme von Flüchtlingen in unserem Bundesland engagieren, dazu beitragen, Angst, Vorbehalte und Vorurteile abzubauen. Dazu erbitte ich Ihre Zustimmung zu diesem „Wort zum Sonntag“.
    Bleiben Sie behütet und gesegnet! Mit herzlichen Grüßen, Ihre Anne Stucke

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